Die Bundesregierung hat neue Zahlen zur Schwarzarbeit vorgelegt. Ergebnis: In 2013 wurden insgesamt 64.000 Arbeitgeber geprüft, davon 25.300 aus der Baubranche. Das bedeutet auch, dass sich die Zollfahndung gezielt auf die Branchen konzentriert, die in der Vergangenheit bereits aufgefallen sind und deren Gewerbe anfällig für unangemeldete Beschäftigungsverhältnisse ist (Gastronomie, Fleischverarbeitung, Frisöre). Inkl. Säumniszuschlägen und Geldbußen mussten die Unternehmen fast 500 Mio. EUR nachzahlen. Zusätzlich wurden rund 2000 Jahre Gefängnisstrafen verhängt.
Die unterdessen fast lückenlosen Kontrollen zeigen Wirkung. Die Vergehen wegen Schwarzarbeit stagnieren auf einem im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft niedrigen Niveau und betreffen vor allem Problem-Branchen (vgl. Nr. 16/2014). Für Unternehmer, die sich – z. B. mit Werkverträgen oder Subunternehmen – in die Schwarzarbeit hineinziehen lässt, ist das Risiko enorm. Insofern sind Sie gut beraten, bei Auffälligkeiten im Ablauf von Gemeinschaftsprojekten nicht die Augen zuzudrücken, sondern genau hinzuschauen und ggf. anwaltliche Beratung einzuholen.