In regelmäßigen Abständen informieren die Zollbehörden die Öffentlichkeit über ihre Arbeit. Dazu gehört die Überprüfung der Arbeitsberechtigungen, des Mindestlohns und der vorschriftsgemäßen Dokumentation der Arbeitszeiten. Die in erster Linie betroffenen Branchen – Transport und Logistik, Sicherheitsunternehmen, Bau, Gastronomie, Hotel, Dienstleister (Frisöre usw.) und des verarbeitenden Gewerbes (Fleisch) – haben sich unterdessen an die zum Teil martialischen Auftritte der Behörden gewöhnt. Für die Behörden gehören solche Kontrollen unterdessen zur Routine, so dass professionelles Vorgehen der meisten Kontrolleure die Gesamtsituation etwas entspannt.
Zuletzt …
befragten die Zöllnerinnen und Zöllner im September bundesweit über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Ergebnis: der Zoll hat 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz – das entspricht einer „Verstoßquote” von knapp 1 %. Fazit: In den Geschäftsführungs-Etagen hat man sich mit den Neuregelungen arrangiert – wohl auch mit dem damit verbundenen internen Aufwand. Quelle: PM Zoll/FKS