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Volkelt-Briefe

Wirtschaftsrecht: Geschäftsraum-Kündigung bei Insolvenz gilt auch für den gewerblichen Mit-Mieter

Wenn Ihre GmbH zusam­men mit einer ande­ren Fir­ma Räu­me ange­mie­tet hat und geht Ihr Part­ner in die Insol­venz, muss …

auch Ihre GmbH bei Kün­di­gung des Miet- und Pacht­ver­tra­ges durch den Insol­venz­ver­wal­ter die Geschäfts­räu­me räu­men (BGH, Urteil vom 13.3.2013, XII ZR 34/12).

Für die Pra­xis: Die Kün­di­gung des Miet- und Pacht­ver­tra­ges durch den Insol­venz­ver­wal­ten wirkt auch auf den Mit-Mie­ter. In einem sol­chen Fall sind Sie also gut bera­ten, sich früh­zei­tig mit dem Ver­mie­ter in Ver­bin­dung zu set­zen, einen neu­en Miet-Part­ner vor­zu­schla­gen und ggf. neue Ver­trags­kon­di­tio­nen zu verhandeln.

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