Wenn Ihre GmbH zusammen mit einer anderen Firma Räume angemietet hat und geht Ihr Partner in die Insolvenz, muss …
auch Ihre GmbH bei Kündigung des Miet- und Pachtvertrages durch den Insolvenzverwalter die Geschäftsräume räumen (BGH, Urteil vom 13.3.2013, XII ZR 34/12).
Für die Praxis: Die Kündigung des Miet- und Pachtvertrages durch den Insolvenzverwalten wirkt auch auf den Mit-Mieter. In einem solchen Fall sind Sie also gut beraten, sich frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, einen neuen Miet-Partner vorzuschlagen und ggf. neue Vertragskonditionen zu verhandeln.