Jetzt hat das Bundeskartellamt erstmals Bußgelder wegen „wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch“ verhängt. Bei Branchentreffen …
informierten sich die Hersteller von Marken-Drogerieartikeln gegenseitig. Dabei waren auch kleinere Unternehmen wie die Kukident GmbH mit rund 25 Mio. Umsatz. Sie tauschten Informationen über anstehende Preiserhöhungen, über Rabattforderungen des Einzelhandels und über den Stand und Verlauf der Verhandlungen mit Einzelhändlern aus.
Für die Praxis: Selbst Branchentreffen im regionalen Rahmen (IHK- oder HK-Erfa-Gruppen) werden für Teilnehmer zum Kartellrisiko, z. B. wenn einer der Teilnehmer an die Landeskartellbehörden meldet. Diese „Verleumder-Rolle“ ist für ein Unternehmen attraktiv, weil es so den Konkurrenten beträchtlichen Schaden zufügen kann. Z.B., wenn ein Konkurrent angeschlagen ist und die Kartellstrafe das „aus“ bedeutet. Kartellrechtlich relevante Informationen (Preise, Rabatte, Konditionen) sollten Sie nur im vertrauten Kreise preisgeben. Haben Sie kein „gutes Gefühl“, sollten Sie sich aus der Info-Runde ausklinken. Wir gehen davon aus, dass die Kartellbehörden (Bundes- und Landeskartellämter) diese Rechtsentwicklung noch weiter treiben werden.