Das Bundeskartellamt hat neue Leitlinien für die Bußgelder in Kartellverfahren festgelegt. Danach müssen kleinere Unternehmen, die nur ein oder wenige Produkte anbieten oder herstellen, in Zukunft geringere Bußgelder zahlen. Im Gegenzug werden größere Unternehmen …bei Kartellvergehen stärker belastet. An der Obergrenze, wonach bis zu 10 % eines Jahresumsatzes als Bußgeld festgesetzt werden können, wird sich allerdings nichts ändern. Zusätzlich können die Kartellbehörden den gesamten Konzernumsatz zur Bemessung des Bußgeldes zugrunde legen (Bußgeldleitlinien, Volltext unter > www.bundeskartellamt.de > Bußgeldleitlinien).
Für die Praxis: Unterdessen hat das Bundeskartellamt wohl auch in Sachen Veröffentlichungspraxis aus laufenden Verfahren reagiert (vgl. Nr. 29/2013). Auf der aktuellen Internetseite des Bundeskartellamts tauchen solche Insider-Informationen aus laufenden Verfahren nicht mehr auf. Auch u. E. war diese Vorgehensweise rechtlich nicht abgesichert und benachteiligte betroffene Unternehmen.