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Volkelt-Briefe

Wettbewerb: Noch mehr Bewegung an der Kartell-Front – kleinere Firmen müssen weniger zahlen

Das  Bun­des­kar­tell­amt hat neue Leit­li­ni­en für die Buß­gel­der in Kar­tell­ver­fah­ren fest­ge­legt. Danach müs­sen klei­ne­re Unter­neh­men, die nur ein oder weni­ge Pro­duk­te anbie­ten oder her­stel­len, in Zukunft gerin­ge­re Buß­gel­der zah­len. Im Gegen­zug wer­den grö­ße­re Unter­neh­men …bei Kar­tell­ver­ge­hen stär­ker belas­tet. An der Ober­gren­ze, wonach bis zu 10 % eines Jah­res­um­sat­zes als Buß­geld fest­ge­setzt wer­den kön­nen, wird sich aller­dings nichts ändern. Zusätz­lich kön­nen die Kar­tell­be­hör­den den gesam­ten Kon­zern­um­satz zur Bemes­sung des Buß­gel­des zugrun­de legen (Buß­geld­leit­li­ni­en, Voll­text unter > www.bundeskartellamt.de > Buß­geld­leit­li­ni­en).

Für die Pra­xis: Unter­des­sen hat das Bun­des­kar­tell­amt wohl auch in Sachen Ver­öf­fent­li­chungs­pra­xis aus lau­fen­den Ver­fah­ren reagiert (vgl. Nr. 29/2013). Auf der aktu­el­len Inter­net­sei­te des Bun­des­kar­tell­amts tau­chen sol­che Insi­der-Infor­ma­tio­nen aus lau­fen­den Ver­fah­ren nicht mehr auf. Auch u. E. war die­se Vor­ge­hens­wei­se recht­lich nicht abge­si­chert und benach­tei­lig­te betrof­fe­ne Unternehmen. 

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