Kategorien
Volkelt-Briefe

Werbebriefe: Dürfen nicht wie eine amtliche Mitteilung wirken

Wenn Ihr Unter­neh­men Wer­be­brie­fe ver­schickt, dür­fen die nicht wir offi­zi­el­le amt­li­che Mit­tei­lun­gen auf­ge­macht sein. Das betrifft sogar den Umschlag. Hier muss die Absen­der­adres­se für den Emp­fän­ger deut­lich und ein­deu­tig ver­merkt wer­den (Land­ge­richt Braun­schweig, Urteil vom 19.3.2015, 21 O 726/14). …

Vor­sicht ist auch gebo­ten bei der Kenn­zeich­nung der Wer­be-Sen­dung mit „ver­trau­lich“. Auch text­li­che und gra­fi­sche Zusät­ze wie „Zutei­lungs-Code“ oder „Zutei­lungs-Benach­rich­ti­gung“ wer­den von Gericht abge­mahnt. In die­sen Fäl­len bestehen gute Chan­cen auf Durch­set­zung einer Unter­las­sungs­er­klä­rung – ver­bun­den mit den damit anfal­len­den Kos­ten für Gericht und Anwalt.

Schreibe einen Kommentar