Immer wieder erreichen uns Anfragen zur rechtlichen Stellung des Geschäftsführers bei Konflikten in der GmbH: „Wie kann ich als Geschäftsführer zurücktreten? Was muss ich dazu beachten?“ …
Die Rechtslage: Als Geschäftsführer können Sie Ihr Amt niederlegen. Unabhängig von der Niederlegung des Amtes ist Ihr Beschäftigungsverhältnis als GmbH-Geschäftsführer zu sehen, also die Kündigung Ihres Anstellungsvertrages. Die Amtsniederlegung durch Sie als Geschäftsführer ist als einseitige und sofortige Maßnahme bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit zulässig und wirksam. Im Allgemeinen führt dies auch zu einer sofortigen, fristlosen Beendigung des Anstellungsvertrages. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor,
- wenn die Gesellschafter Ihnen gesetzeswidrige Weisungen erteilen,
- die Gesellschafter wirtschaftlich nachteilige Maßnahmen beschließen,
- Ihr Mit-Geschäftsführer den Geschäftsbetrieb blockiert.
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn Ihnen als Geschäftsführer die Fortsetzung des Geschäftsführer- Amtes nicht mehr zugemutet werden kann (z. B. wegen Krankheit, Verlust der Alleinvertretungsbefugnis, ständige Reibereien mit den Gesellschaftern, nicht jedoch: die wirtschaftliche Krise der GmbH). Die Amtsniederlegung ohne wichtigen Grund ist nur zulässig unter Beachtung der im Anstellungsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Sind hier keine Fristen genannt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.