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Volkelt-Briefe

Was tun bei Youtube-Verunglimpfungen

Wird Ihre Fir­ma in einem You­tube-Clip ver­un­glimpft, belei­digt oder wer­den fal­sche Tat­sa­chen über Ihre Fir­ma ver­brei­tet, kön­nen Sie sich dage­gen weh­ren. Nach einem Urteil des OLG Ham­burg, muss You­tube sol­che Clips nicht nur sper­ren. You­tube muss auch Vor­sor­ge dafür tref­fen, dass es mög­lichst nicht zu wei­te­ren der­ar­ti­gen Rechts­schutz­ver­let­zun­gen kom­men kann (OLG Ham­burg, Urteil vom 1.7.2015, 5 U 87/12 u. a.). …

Im Klar­text heißt das auch: Sorgt You­tube nicht dafür, dass der Ver­un­glimpf­er     dar­an gehin­dert wird, wei­te­re ver­un­glimp­fen­de Clips ein­zu­stel­len, kön­nen Sie sich zusätz­lich auch an You­tube schad­los hal­ten. Die Beschwer­de­stel­len von You­tube für Deutsch­land gibt es unter www.Youtube.com > Über You­tube > Kontakt.

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