Wird Ihre Firma in einem Youtube-Clip verunglimpft, beleidigt oder werden falsche Tatsachen über Ihre Firma verbreitet, können Sie sich dagegen wehren. Nach einem Urteil des OLG Hamburg, muss Youtube solche Clips nicht nur sperren. Youtube muss auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsschutzverletzungen kommen kann (OLG Hamburg, Urteil vom 1.7.2015, 5 U 87/12 u. a.). …
Im Klartext heißt das auch: Sorgt Youtube nicht dafür, dass der Verunglimpfer daran gehindert wird, weitere verunglimpfende Clips einzustellen, können Sie sich zusätzlich auch an Youtube schadlos halten. Die Beschwerdestellen von Youtube für Deutschland gibt es unter www.Youtube.com > Über Youtube > Kontakt.