Laut Kabinettsbeschluss werden GmbHs, die für Betriebsrenten Rückstellungen bilden, steuerlich entlastet werden. Dazu wird der Rechnungszins, nach dem die Höhe der Rückstellung berechnet wird, dem allgemein niedrigen Zinsniveau angepasst, indem der Durchschnittsberechnungszeitraum für diesen Zins von 7 auf 10 Jahre verlängert wird. Folge: Die Rückstellungen müssen in Zukunft nur noch moderat erhöht werden. Umgekehrt soll aber der so entstandene zusätzliche Bilanzgewinn nicht besteuert werden. …
Weil die niedrigen Zinsen seit Jahren dazu führen, dass auch die zurückgestellte Sparsumme rein rechnerisch niedriger verzinst wird, mussten die GmbHs immer höhere Rückstellungen bilden, um die vereinbarte Pension ansparen zu können. Bei der beschlossenen Anpassung handelt es sich so gesehen lediglich um eine Korrektur, mit der die durch die Niedrigzinsphase entstandene Schieflage rechnerisch wieder ins Lot gerückt wird, ohne dass das Finanzamt zusätzliche Steuern verlangen kann.