Die Deutsche Rentenversicherung (DR) plant, die Beitragszahlung zur Künstlersozialversicherung ab 2014 lückenlos zu prüfen. Folge: Fehler bei KSV-pflichtigen Leistungen werden systematisch aufgedeckt. D. h. alle 4 Jahre …
wird eine Beitragsnachzahlung in Höhe von 3,9 % bzw. ab 2013 in Höhe von 4,1 % des Umsatzvolumens fällig. Beispiel: Sie beauftragen eine Werbeagentur mit der Erstellung von Prospekten. Außerdem wird die Homepage aktualisiert. Diese Leistungen sind beitragspflichtig und können schnell einige Zehntausend EUR kosten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Dauerprüfung hat die Bundesregierung letzte Woche auf den Weg gebracht. Die DR wird ab 2014 lückenlos prüfen, und zwar rückwirkend bis zu 4 Jahren. Gehen Sie davon aus, dass es bei vielen Einzel- und Sondersachverhalten zu konträren Meinungen mit dem Prüfer kommt. Vieles lässt sich erst im gerichtlichen Verfahren klären. Das ist aufwendig, kostet Geld und braucht gute Nerven.
Für die Praxis: Informieren Sie sich darüber, welche Leistungen beitragspflichtig sind. Beispiele gibt es auf der Homepage der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de > Downloadbereich für Unternehmen und Verwerter. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie ggf. im eigenen Haus ohne KSV-Beitrag erstellen können, z. B. Formulierung von Werbetexten, eigene Fotos durch Mitarbeiter erstellen. Beitragspflichtige Leistungen müssen Sie jeweils zum 31. März an die KSV melden (Vordrucke > siehe oben im Downloadbereich), eventuell sind Vorauszahlungen zu leisten. Wir raten davon ab, das Thema zu „ignorieren“ und auf sich zukommen zu lassen. Die DR wird alle Forderungen durchsetzen, wenn auch ohne Zinsen und Zuschläge.