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VOLKELTs Wochen-Briefing 50/2020

 

Lock­down II? Für die Kollegen/Innen kommt erschwe­rend hin­zu, dass die „Über­schul­dungs-Frist” zum Jah­res­en­de aus­läuft. Dann wird – muss – jeder Insol­venz­ver­wal­ter, der eine GmbH/UG saniert/abwickelt, die Geschäfts­füh­rung und jeden ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer auf Feh­ler … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die The­men im Wochen-Brie­fing  50/2020:

  • Lock­down II: Finanz­hil­fen sind kei­ne Kür 

  • Ein­zel­han­del-GmbH/UG: Der Online-Han­del lässt grüßen

  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Zwei­er­lei Maß bei den Sorgfaltspflichten

  • Digi­ta­les: Bit­co­in, Diem und ande­re Krypto-Währungen

  • Kon­flikt-Manage­ment: Geschäfts­füh­rer ver­sus GmbH/UG und umgekehrt

  • Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit: Nur „in einem extre­men Aus­nah­me­fall” ein Arbeitsverhältnis

  • Finanz­amt: Immo­bi­li­en­be­wer­tung muss objek­tiv sein

  • Bund spon­sert die KSV: Bei­trag wird doch nicht erhöht

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NOTFALL: Plei­te – Was tun?