Jetzt ist es amtlich: Geschäftsführer*innen einer überschuldeten GmbH/UG dürfen in die Verlängerung – bis zum 31.12.2020, eventuell sogar noch länger. Damit bleibt etwas mehr Zeit .… * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR FÜR MITGLIEDER DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen im Wochen-Briefing 37/2020:
- Verlängerung: Überschuldung bis 31.12.2020 beseitigen
- GmbH/Krise: Besonderheiten bei einer Amtsniederlegung
- Geschäftsführer-Perspektive: Papier oder Realität
- Praktisch: Das neue Kurzarbeitergeld (KUG)
- Digitales: Geschäfte in der Nachbarschaft
- GmbH/Krise: Insolvenzverwalter ohne Branchenkenntnisse
- Nachfrist: Höchste Zeit für den Jahresabschluss 2019
- Industrie-Versicherer: Zahlt nicht für Spekulationsgeschäfte
- Geschäftsführer-privat (I): Zustellung eines Bußgeldbescheids an den GmbH-Geschäftsführer
- Geschäftsführer-privat (II): Fahruntüchtigkeit auf dem E‑Scooter
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