Der (tiefe) Fall Schlecker: Lehren aus Fehlern der anderen + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Industrie-GmbHs + Geschäftsführung 4.0: Ihre Kundendaten sind die Währung der Digitalisierung + Steuerprüfung: Änderungen 2018 – „Kassennachschau” + GmbH/Recht: Beurkundung von mehreren Gesellschafter-Beschlüssen + Gesellschafter-Finanzen: Beteiligungen an StartUps + Geschäftsführer privat: So nutzen Sie den Lohnsteuer-Freibetrag 2018/2019
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 49/2017 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 8. Dezember 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege
mit 2 Jahren zur Bewährung ist der Drogeriemarkt-König Anton Schlecker einigermaßen davon gekommen. Im besonders schweren Fall wäre sogar ein Haftstrafe von bis zu 10 Jahren möglich gewesen. Vergehen: Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott (§ 283a StGB). Dass mit der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers nicht zu spaßen ist, war abzusehen – wir hatten darauf und die Konsequenzen für die Geschäftsführer- Haftung bereits ausführlich an dieser Stelle hingewiesen (vgl. Nr. 43/2017). So war es wohl in erster Hinsicht dem hohen Alter und der späten Einsicht Schleckers zu verdanken, dass das Gericht vom Höchstmaß weit entfernt blieb.
Weniger Rücksicht nahm das Gericht auf die Schlecker-Nachfolger. Das Gericht setzte ein klares Signal dafür, dass man sich nicht mit vermeintlich cleveren Deals auf der Nase herumtanzen lässt. Gewinnverlagerung durch überhöhte Preise und die Entnahme von vermeintlichen Gewinnen in letzter Minute vor dem Insolvenzantrag sind kein Kavaliersdelikt. Dabei wird allerdings noch zu prüfen sein, ob es Berater im Hintergrund gab, die zu blauäugig oder vermeintlich zu gerissen waren und die Ermittlungstiefe der Staatsanwaltschaft und des Gerichts völlig unterschätzten.
Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Industrie-GmbHs
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht. Abgefragt wurde auch die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für Industrie-GmbHs etwas genauer angeschaut. Auffällig: Der Anteil, der als Erfolgsvergütung (Tantieme) gezahlt wird, ist auch in diesem Wirtschaftssektor deutlich gestiegen. In 2016 lag der durchschnittlich als Tantieme gezahlte Anteil an der Gesamtvergütung noch bei rund 16 %. Unterdessen liegt kein Wirtschaftszweig der Industrie mehr unter diesem Wert. Mittlerweile liegt der durchschnittliche Tantieme-Anteil bei knapp über 26 % – das ist ein Anstieg von 10 Prozentpunkten innerhalb nur eines Jahres. Damit wird fast jeder vierte Euro in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis verdient. Das deckt sich auch mit den Zahlen aus anderen Sektoren – auch dort ist ein stetig steigender Tantieme-Anteil auszumachen (z. B. Dienstleister-GmbHs bzw. Handwerker-GmbHs mit einem Tantieme-Anteil von jeweils rund 20 %).
Insgesamt ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein sehr differenziertes und uneinheitliches Bild. Beispiel: Für die Sparte Chemie/Pharma lag der Vergleichsweit in 2016 noch bei 288.000 EUR Gesamtgehalt. In 2017 werden hier nach der BBE-Studie nur noch 216.000 EUR ausgewiesen – und das bei einem Tantieme-Anteil von 38 %. Auch die allgemeinen Durchschnittswerte (sonstige Industrie) werden in 2017 nur noch mit 141.000 EUR ausgewiesen gegenüber 180.000 EUR im Vorjahr. Umgekehrt: Im Sektor Elektro/Elektronik wurde 2017 mit 190.000 EUR deutlich mehr verdient als im Vorjahr (148.000 EUR). Das ist aber auch ein Sektor, in dem mit 36 % ein besonders hoher Tantieme-Anteil gezahlt wird. Auch hier könnte der Grund für die Abweichungen in der erweiterten Datenbasis liegen. Erfahrungsgemäß werden dann auch immer mehr kleinere Industrie-Unternehmen erfasst, so dass die Durchschnittszahlen insgesamt nach unten gedrückt werden. Vgl. dazu einige ausgewählte Vergleichswerte in der Tabelle.
Industriezweig …. | Fest-Gehalt 2017 | Tantieme | Gesamtvergütung |
Bauzubehör/Holz | 144.000 | 27 % | 183.000 € |
Chemie/Pharma | 156.000 | 38 % | 216.000 € |
Energie | 124.000 | 19 % | 148.000 € |
Elektro/Elektronik | 140.000 | 36 % | 190.000 € |
Fahrzeugbau | 152.000 | 26 % | 192.000 € |
Kunststoff/Textil/Leder | 152.000 | 22 % | 186.000 € |
Maschinen/Anlagenbau | 140.000 | 27 % | 178.000 € |
Metall/Werkzeuge | 137.000 | 25 % | 171.000 € |
Sonstige | 119.000 | 18 % | 141.000 € |
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quelle: BBE Media Gehaltsumfrage 2017 eigene Analysen
Geschäftsführung 4.0: Ihre Kundendaten sind die Währung der Digitalisierung
Als unser Solar-Modul schon wieder defekt war, platzte mir der Kragen. Ich beauftragte den Monteur, das Modul abzubauen. Dann passierte erst einmal nichts. Zwei Wochen später rief mich der Chef der Luginsland GmbH persönlich an und machte sich die Mühe, mir die Nachhaltigkeit eine Solar-Moduls zu erklären und die Kostenersparnis der Warmwasseraufbereitung vorzurechnen. Das leuchtete mir ein. Wir vereinbarten, dass der Monteur im Frühjahr bei der nächsten Routine-Wartung der Heizungsanlage das Ersatzteil für das Solar-Modul mitbringt und einbaut. Was das mit Digitalisierung zu tun hat?
Noch vor wenigen Jahren hätte man sich nicht wundern dürfen, wenn die oben angesprochene Vereinbarung mit dem Kunden irgendwo auf einem Notizzettel verloren gegangen wäre. Heute sollten alle Kundendaten (Informationen) in einer tagesaktuellen Datenbank mit Zugang für alle damit befassten Mitarbeiter abgelegt sein. Realität ist allerdings, dass es hier in vielen kleineren Betrieben Defizite gibt (Handwerk, Dienstleister, Handel). Wissen über den Kunden ist die digitale Währung erfolgreicher Unternehmen. Diesen Schwerpunkt setzen SIE.
Steuerprüfung: Änderungen 2018 – „Kassennachschau”
Ab 1.1.2018 sind die Finanzbehörden berechtigt, unangekündigte Kassenprüfungen (Kassennachschau) vor Ort durchzuführen. Dazu muss der Prüfer sich nicht nur mit seinem Dienstausweis zu identifizieren, sondern auch ein Dokument vorlegen, aus dem ausdrücklich seine Autorisierung zur Nachschau hervorgehen muss (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen).
GmbH/Recht: Beurkundung von mehreren Gesellschafter-Beschlüssen
Beschließen zwei GmbHs die Beendigung eines Unternehmensvertrages und müssen diese Beschlüsse notariell beurkundet werden, dann ist das zwar in einer einheitlichen notariellen Urkunde möglich. Es sind aber zwei Vorgänge, die einzeln berechnet werden (BGH, Urteil v. 26.9.2017, II ZB 27/16).
Gesellschafter-Finanzen: Günstig beteiligen an StartUps
Eine gute Möglichkeit, sich an StartUps zu beteiligen, die Ihre Branche betreffen, bietet das Förderprogramm „INVEST Zuschuss zum Wagniskapital”. Allerdings müssen Sie sich dazu als Privatperson bzw. Gesellschafter privat engagieren. Eine direkte Beteiligung der GmbH an den StartUps ist nicht möglich. Vorteil: Es gibt einen Erwerbs- und einen Exit-Steuerzuschuss für den Investor. Auf der Investzuschuss-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es eine Liste der StartUp-Unternehmen, die für diesen Zuschuss zugelassen sind. Hier können Sie einsehen, welche interessanten StartUps es in Ihrem Geschäftsfeld gibt.
Geschäftsführer privat: Nutzen Sie den Lohnsteuer-Freibetrag 2018/2019
Für Geschäftsführer mit hohen Werbungskosten lohnt ab sofort der Eintrag des Freibetrags für die Steuerjahre 2018/2019. Der Freibetrag wird dann vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und Ihrem Arbeitgeber „GmbH” automatisch mitgeteilt, der ihn dann sofort beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst