Themen heute: Werbung: Die Politik spielt wieder mit der Steuer-Schraube + GmbH-Finanzen: Invest-Zuschuss jetzt noch attraktiver + Neuausrichtung der GmbH: So überzeugen Sie Ihre(n) Mit-Gesellschafter + Kreativ: Die Unternehmens-Pressekonferenz im Internet + Steuern: Gewinn-Absicht entscheidet über Werbungskosten + Arbeit & Personal: Jeder zweite Mitarbeiter braucht Anleitung + BISS …
Der Volkelt-Brief 41/2014 > Download als PDF – lesen im „Print”
Nr. 41/2014
Freiburg 10.10.2014
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
erinnern Sie noch an die Investitionshilfeabgabe? Damit wollte die Politik 1982/83 alle Bundesbürger zusätzlich mit 5 % der Steuerschuld an den Öffentlichen Investitionen beteiligen. Erst die Richter des Bundesverfassungsgerichts konnten diesen Angriff auf die Geldbörsen der Deutschen stoppen. Eine Zwangsanleihe war und ist verfassungswidrig.
Nicht weniger umstritten ist, den Solidaritätszuschlag ohne weitere zeitliche Beschränkung zu verlängern. Hier prüfen die Juristen des Bundesfinanzministeriums noch, wie das umgesetzt werden kann. Auch jetzt sind die Mittel für Öffentliche Investitionen knapp. Ob Sanierung der Verkehrsinfrastruktur, Netzausbau, Energietrassen, neue Flüchtlingsunterkünfte, mehr Lehrer oder die Finanzierung der Energiewende: Der Staat will zusätzliche Einnahmen. Es wundert also nicht, wenn gerade jetzt die Forderung nach (zusätzlichen) Ländersteuern laut wird. Dazu kommt Jahr für Jahr die kalte Progression. Finanzminister Schäuble hält das Alles für zumutbar.
GmbH-Finanzen: Invest-Zuschuss jetzt noch attraktiver
Kleinere Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und „innovativ“ tätig sind, können ihr EK mit einem Invest-Zuschuss (vormals „Investitionszuschuss Wagniskapital“) aufstocken. Voraussetzung: Die GmbH hat < 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme < 10 Mio. EUR. Der Inhaber ist Inhaber eines Patents, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder er hat in den 2 Jahren vor der Antragstellung auf einen Invest-Zuschuss öffentliche Fördermittel für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten. Gefördert werden auch Unternehmen, deren Gründer mehr als 50 % über eine Beteiligungsgesellschaft (bis max. 4 Gesellschafter, ein Gesellschafter muss mindestens 50 % der Anteile besitzen) halten. Das Programm gibt es nur für bestimmte Branchen (Liste der geförderten Branchen > https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie.pdf > unter Nr. VII). Neu im Förderkatalog sind: Technischen Textilien, Oberflächenveredelung, Wärmebehandlung, Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.
So funktioniert das Fördermodell: Beteiligt sich ein privater Investor mit einem Wagniskapital von mindestens 10.000 EUR am Unternehmen, zahlt der Bund einen Zuschuss von 20% der Investitionssumme. Insgesamt stehen dafür Fördermittel in Höhe von 5,3 Mio. EUR zur Verfügung. Damit werden Unternehmen mit insgesamt rund 25 Mio. EUR gefördert. NEU: Erträge aus dem Invest-Zuschuss werden steuerfrei (Beschluss des Bundeskabinetts vom 24.9.2014).
Neuausrichtung: So überzeugen Sie Ihre(n) Mit-Gesellschafter
Wenn die Ziele in der GmbH – z. B. aufgrund wirtschaftlicher Probleme mit dem bisherigen Geschäftsmodell – neu gesteckt werden müssen, so ist das in der Regel nur mit Zustimmung des Mit-Gesellschafters möglich. Entsprechende Maßnahmen gehören dann zu den Gesellschaftsvertrag ändernden Bestimmungen (z. B. Änderung des Gegenstandes der GmbH). Der Mit-Gesellschafter reagiert in der Regel empfindlich, wenn Sie eine Neuausrichtung schlecht vorbereiten. Beispiele:
- Der Gesellschafter wird zu spät und lückenhaft informiert.
- Der Gesellschafter fühlt sich nur unzureichend in den Entscheidungsprozeß einbezogen.
- Es wird nur ein Lösungsvorschlag angeboten, so dass der Gesellschafter sich mangels Alternativen übergangen fühlt und kein Mitspracherecht hat.Dann stellt sich die Frage, welcher Tagesordnungspunkt wirklich so dringlich ist, dass eine außerordentliche Einberufung gerechtfertigt ist. Als besonders schwierig wird der Umgang mit Gesellschaftern empfunden, die selbst nur wenig oder keine kaufmännische Erfahrung haben und selbst als Angestellte arbeiten.
Für die Praxis: Trotz aller Schwierigkeiten, die im Umgang mit den Gesellschaftern auftreten können, ist es als GmbH-Geschäftsführer Ihre Aufgabe, notwendige wirtschaftliche Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Systematisches Vorgehen vermindert dabei Reibungsverluste:
- Viele Geschäftsführer-Kollegen bemängeln, dass der Mit-Gesellschafter Entscheidungen oft nur sehr zögerlich trifft und Risikokomponenten grundsätzlich überbewertet. Ebenso oft wird kritisiert, dass der Mit-Gesellschafter dazu neigt, bei kurzfristig notwendigen Maßnahmen auf Zeitgewinn hinzuarbeitet. Als unbefriedigend wird auch ein langfristig festgelegter Turnus für Gesellschafter-Versammlungen empfunden, die nur 1 oder 2 Mal pro Jahr abgehalten wird.
- Der Informationsstand des externen Gesellschafters ist gerade so hoch, wie Sie ihm Zahlen, Berichte und Informationen über die GmbH zugänglich machen. Mängel im innerbetrieblichen Informationssystem gehen damit auch zu Lasten des Informationsstandes der Gesellschafter.
- Setzen Sie nicht voraus, dass der externe Gesellschafter Zielmarkt und Marktentwicklung so beurteilen (können), wie Sie es tun. Auch diese Informationen gehören ins regelmäßige Berichtswesen.
- Proben Sie Gleichbehandlung. Machen Sie nicht den Fehler, weniger qualifizierte Fragen kurz abzuhandeln und auf eingeübte Fragen bis ins Detail zu antworten.
- Bringen Sie viel Geduld mit. Erst wenn die letzte Frage beantwortet, der letzte Einwand besprochen wurde, ist für den Gesellschafter deutlich, dass seine Bedenken ernst genommen werden und er nicht übergangen wird.
Kreativ: Die Unternehmens-Pressekonferenz im Internet
Pressearbeit und PR ist wichtig und gewinnt an Bedeutung. Z. B., wenn das Unternehmen in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist und neue Mitarbeiter angesprochen werden sollen. Regionale Presse und Journalisten bekommen zu spüren, dass immer mehr Unternehmen in die Öffentlichkeit wollen. Immer mehr Pressemitteilungen gehen ein und müssen bearbeitet werden. Oft ist eine Präsenz in der regionalen Presse nur möglich, wenn zugleich auch eine teure Anzeige geschaltet wird. Eine gute Möglichkeit, der regionalen Journaille aufzufallen, ist es, Zahlen und Unternehmens-Neuigkeiten per Pressekonferenz vorzustellen und diese zeitgleich auch im Internet zu übertragen.
Vorteil: Der Journalist kann sich einen O‑Ton (z. B. des Geschäftsführers) via Internet besorgen und so die eigene Berichterstattung ohne großen Aufwand aufwerten. Neben dem Livestream können Interessierte die Pressekonferenz anschließend auch auf Ihrer Website z. B. als Youtube-Clip jederzeit abrufen. Weiterer Vorteil: Potenzielle Mitarbeiter können die Geschäftsführung „live“ erleben und sich so einen (nicht ganz unwichtigen) atmosphärischen Eindruck von ihrem zukünftigen Arbeitgeber zu verschaffen.
Steuern: Gewinn-Absicht entscheidet über Werbungskosten
Als GmbH-Gesellschafter können Sie Refinanzierungskosten für einen Kredit, mit dem Sie Ihre GmbH finanzieren, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ansetzen, wenn die GmbH mit Gewinnerzielungsabsicht geführt wird (BFH, Urteil vom 2.4.2014, VIII R 26/11).
Arbeit + Personal: Jeder zweite Mitarbeiter braucht Anleitung
Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) empfinden es 50 % der Arbeitnehmer als besonders positiv, wenn ihnen genügend Freiraum eingeräumt, Kompetenzen gewürdigt und eigenverantwortliches Arbeiten gefördert werden. Aus Unternehmersicht ist das ein durchaus erfreuliches Ergebnis. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass jeder zweite Arbeitnehmer Probleme mit dem selbständig verantwortlichen Arbeiten hat. Hier gilt es, genau hinzuschauen und im Einzelfall den Mitarbeiter entsprechend einzustellen.
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Chefredakteur + Herausgeber