Ratlosigkeit: Delle, Schwächephase oder Rezssion – Experten haben keinen Rat + Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht + Geschäftsführer-Perspektive: Steuerprüfung – gnadenlos + Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XV) + Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV + GmbH/Finanzen: Pläne für die Finanztransaktionssteuer + GmbH/Haftung: Keine Ansprüche gegen einen Kredit-vermittelnden Anwalt + GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben
Der Volkelt-Brief 32/2019 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 9. August 2019
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
zahlreiche DAX-Unternehmen melden Umsatzrückgänge oder geben Gewinnwarnungen heraus. Einige haben bereits ihre Leiharbeitnehmer freigesetzt. Viele – auch kleinere – Unternehmen haben einen Einstellungsstopp verhängt oder zumindest einen sozialverträglichen Personalabbau angekündigt. Der IfO-Geschäftsklima-Index ist auf einen neuen Tiefststand gesunken (vgl. dazu „Kompakt”). Tenor der Chef-Volkswirte der deutschen Großbanken: „Aus der (Konjunktur-) Delle ist eine anhaltende Schwächephase geworden”. Auch in den kleineren Unternehmen ist die Verunsicherung angekommen.
Fakt ist: Sinkt die Wirtschaftsleistung in zwei Perioden (hier: Quartale) hintereinander, handelt es sich um einen „Abschwung” – und damit um eine konjunkturell signifikante Entwicklung. Noch liegen genaue Zahlen zur Entwicklung im 2. Quartal 2019 noch nicht vor. Aber es ist davon auszugehen, dass die Zahlen keine Besserung zeigen. Fakt ist: Die Rezession ist also bereits da – aber noch weigert sich die Expertise, das auch so zu benennen. Was wahrscheinlich nicht ganz falsch ist: Angst ist und war schon immer ein schlechter Berater für die Wirtschaft. Jetzt muss die Devise heißen „dosiert Wirtschaften”. Und die Chancen nutzen, die in jeder Krise liegen. Vorausgesetzt, Ihr Geschäftsmodell ist zukunftsfähig und offen für die digitale Welt von morgen.
Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht
„Sie brauchen mehr Eigenkapital!“. Kennen Sie das? Nicht nur die Banken sind gefordert, wenn es darum geht, die Bilanzen so aufzustellen, dass ein Umsatz- und/oder Ertragsrückgang aufgefangen oder zumindest abgefedert werden kann. Fakt ist, dass eine zu geringe Ausstattung mit Eigenkapital schnell und im Alltagsgeschäft nicht unmittelbar bemerkbar zu einer sog. bilanziellen Überschuldung führen kann – das Eigenkapital deckt die schulden der GmbH nicht mehr. Das alleine ist bereits Anlass für die Geschäftsführung, insolvenzvorbereitende Maßnahmen zu ergreifen.
Viele mittelständische Unternehmen sind überdurchschnittlich gut mit EK ausgestattet. Es gibt aber auch viele, die völlig unterfinanziert sind. Steuerberater und Bank weisen in der Regel darauf hin und erwarten Besserung. Das aber ist oft leichter gesagt als getan. Achtung: Mit einer einfachen Umbuchung geht es nicht. Damit verlagern Sie Ihr persönliches Risiko lediglich in die Zukunft.
Beispiel: Sie buchen ausstehendes Geld, dass Sie privat in die GmbH gesteckt haben (Gesellschafterdarlehen) als Kapitalerhöhung. Der für die Kapitalerhöhung notwendige Gesellschafterbeschluss wird anschließend protokolliert. Schon sieht die Bilanz, die Sie der Bank vorlegen, etwas besser aus.
Allerdings nur bis zur nächsten Krise. Die Kapitalerhöhung gilt nur dann tatsächlich als „erbracht“, wenn die Mittel wirklich eingezahlt wurden. Das prüft spätestens der Insolvenzverwalter. Wurde lediglich ein Darlehen umgebucht, müssen Sie den Erhöhungsbetrag nochmals einzahlen. Und zwar aus Ihrer privaten Schatulle. Konkret für den Darlehensfall gilt: „Wird die Vorleistung (hier: das Darlehen) 18 Monate vor dem Kapitalerhöhungsbeschluss erbracht, ist die Einzahlung nicht erfolgt“ (AmtsG Frankfurt/Oder, Urteil v. 24.4.2013, HRB 9724 FF). Noch weiter geht der Bundesgerichtshof (BGH): „Schon bei Erbringung der Vorleistung müssen die Vorbereitungen der Kapitalerhöhung erkennbar sein“ (BGH, Urteil v. 26.6.2006, II ZR 43/05).
Geschäftsführer-Perspektive: Steuerprüfung – gnadenlos
Das kann auch Ihnen als Geschäftsführer passieren – wir berichten ja auch regelmäßig über solche Fälle. Auch unter den Kollegen/Innen spricht sich Einiges herum. Zum Beispiel: Sport-Ikone und Mode-Unternehmer Willi Bogner, der derzeit wegen des Verkaufs von Waren zu Vorzugspreisen an seine Mitarbeiter mit den Mühlen der Steuerfahndung hadert. Oder ganz spektakulär vor einigen Jahren der Fall Würth (vgl. Nr. 37/2016). Da haben die Steuerprüfer den Unternehmer unter Hinweis auf fehlerhafte Verrechnungspreise solange gegängelt, bsi der der Konsequenzen gezogen und Investitionen verlagert hat. Auf der Grundlage eines schwierigen Verwaltungserlasses, der inzwischen mehrfach modifiziert werden musste. Aber: Das Image ist angekratzt und das bleibt in der Öffentlichkeit haften. So wie bei Theo Zwanziger – Ex-DFB-Präsident und in einem mühsam langen Verfahren der Steuerhinterziehung bezichtigt.
Ergebnis: Das Landgericht Frankfurt hat jetzt den Antrag auf Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Zwanziger „mangels hinreichendem Tatverdacht” abgelehnt. Auch hier: Nach einem langwierigen Verfahren mit viel Öffentlichkeit und Steuerfahndern, die im Blitzlicht der vorinformierten Medien den Vorgang „live” vor Zwanzigers Haus mitschneiden konnten, bleibt Jahre später nur noch der Imageschaden. Kein Wunder, dass Zwanziger – wahrscheinlich jeder Betroffene in einem solchen Fall – stinksauer ist. Eine Entschuldigung gab es bis heute nicht. Jetzt hat er sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Mit den besten Grüßen.
Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Fachkräfte | Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist verabschiedet. Wichtig: Die Vorrangprüfung ist abgeschafft. Sie brauchen also keine ausführlichen Begründungen mehr an die Bundesagentur liefern, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer ausländischen Fachkraft abschließen (BR-Drucksache 278/19). | Nutzen Sie ab sofort auch ausländischen Medien für die Personal-Akquise. |
Fuhrpark | Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 sind die neuen Vorgaben zur Förderung der Elektromobilität enthalten. Danach wird es Sonderabschreibungen für elektrogetriebene Lieferfahrzeuge geben. | Zu prüfen ist, ob geeignete Lieferfahrzeuge auf dem Markt sind und ob eine Anschaffung unter realistischen Bedingungen möglich ist. |
Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XV)
E‑Biking fährt auf der Überholspur. Und das unterdessen schon seit einigen Jahren. Neuester Trend: Das Mountain-Bike mit Elektroantrieb. Es hat zwar etwas gedauert bis sich auch sportliche Kunden auf bequemeres Fahren und Mehrgewicht eingestellt haben. Aber unterdessen ist auch dieser Trend nicht mehr zu bremsen. Vorreiter dieser Entwicklung ist die Radfabrik Trek – amerikanisches Unternehmen mit Produktionsstandort Ostdeutschland für das Europa-Geschäft. Zusammen mit Bosch hat der Fahrradhersteller jetzt Batterie-Aggregate entwickelt, die wesentlich kleiner sind als die Vorgänger-Modelle – das E‑Bike wird noch handlicher bei mindestens gleicher Laufleistung. 2018 machte die Branche in Deutschland 3,2 Mrd. Umsatz – 16 % mehr als im Vorjahr. Dazu kommt das Geschäft mit Ersatzteilen und Zubehör – in nochmals gleicher Größenordnung. Unterdessen ist jedes vierte in Deutschland verkaufte Fahrrad ein E‑Bike.
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2019
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die Stimmung in den deutschen Chefetagen wird ungemütlich. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Juli von 97,4 auf 95,7 Punkte gesunken. Das ist der niedrigste Wert seit 2013. Das Bauhauptgewerbe ist die positive Ausnahme in diesem Monat: Dort ist der Geschäftsklimaindex sogar leicht gestiegen. |
Preise | Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Juni 2019 um 1,6 % höher als im Juni 2018. Damit zieht die Inflationsrate − gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) – leicht an. Im Mai 2019 hatte sie noch bei + 1,4 % gelegen. Im Vergleich zum Vormonat Mai 2019 stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2019 um 0,3 % (Quelle: Statista). |
Zinsen | Die Europäische Zentralbank (EZB) hält auch weiterhin an der Nullzinspolitik fest. Mehr noch: Auch die Aufkäufe maroder Staatsanleihen werden fortgesetzt. Ziel ist es darüber hinaus, die 2 % – Inflationsrate für den Euroraum zu erreichen. Unterdessen denken auch die Sparkassen und Volksbanken über Strafzinsen für Geldeinlagen nach. |
Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV
Einige Kollegen/Innen leisten sich Jahreswagen (hier: Mercedes-Benz GLK 220 CDI). Diese können sich im konkreten Fall nicht auf eine Herstellerhaftung berufen. Dazu das OLG Stuttgart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine solche Manipulation bei Millionen von Motoren systematisch vorgenommen worden war, beziehen sich die Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamts bei der Daimler AG nur auf verhältnismäßig wenige Fahrzeuge”. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers ist damit nicht gegeben (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).
Für die Praxis: Nach Auffassung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vorliegenden Fall ein sog. Thermofenster mit Abschaltautomatik erlaubt ist. Wenn ein solches Verständnis aber vertretbar ist, liegt kein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten der Daimler AG vor. Das Gericht hat ausdrücklich Revision zugelassen – so dass der Bundesgerichtshof abschließend dazu Stellung nehmen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
GmbH/Finanzen: Pläne für die Finanztransaktionssteuer
Auf Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung jetzt bekannt gegeben, dass nach den Zeitplanungen im dafür zuständigen Bundesfinanzministerium davon auszugehen ist, dass die Finanztransaktionssteuer (FTT) ab 2021 erhoben wird. Experten gehen allerdings davon aus, dass alleine für die technische Implementierung ein Zeitrahmen von zwei bis zweieinhalb Jahre veranschlagt werden muss (Kleine Anfrage 19/11620).
GmbH/Haftung: Keine Ansprüche gegen einen Kredit-vermittelnden Anwalt
Beschafft der Anwalt einer GmbH (hier: GmbH & Co. KG) zusätzliches Kapital in Form eines Darlehens (hier: zur Ablösung eines hochverzinslichen Darlehens), obwohl die GmbH bereits in der wirtschaftlichen Krise steckt, kann der einzelne Gesellschafter dieser GmbH keine Schadensersatzansprüche (hier: aus Betrug bzw. Parteienverrat) den beratenden Anwalt geltend machen. Es gilt: „Gesellschafter juristischer Personen (hier: GmbH) sind bei deren wirtschaftlicher Schädigung grundsätzlich keine Verletzten im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO” (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 1.7.2019, 2 Ws 23/19).
GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben
Die UBS ist im Rechtsstreit mit den französischen Finanzbehörden vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne um die Herausgabe von Kundendaten unterlegen. Das oberste Schweizer Gericht hält es für zulässig, dass ausländische Steuerbehörden aus gegebenem Anlass Kundendaten der jeweiligen Ausländer herausgeben müssen. Das gilt u. E. auch für deutsche Kunden der Schweizer Banken. Bei – begründeten – Auskunftsersuchen ist in Zukunft davon auszugehen, dass die Schweizer Banken den Steuerbehörden Auskunft erteilen (Schweizer Bundesgericht, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).
Einen guten Start in ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief