Themen heute: Da staunen Ihre Besucher – Kundenorientierung fängt beim Parkplatz an + Firmen Hotline und Kunden-Telefon: Die neuen Vorschriften für Warteschleifen + Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen – eine simple Idee aus der Praxis + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was nicht geht + Vorsicht: Damit die Vorstreuer nicht verloren geht + Finanzen: Alte Konto-Nummern bleiben bis 2016 – auch das Lastschriftverfahren brauchen Sie nicht umzukrempeln + BISS (heute: Schäuble: Feinschmecker und Big-Brother-Award-Preisträger) …
27. KW 2012, Freitag, 6.7.2012
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
kennen Sie das: Sie besuchen einen Geschäftspartner. Der hat seine Firma im Gewerbegebiet und das ist – wie die meisten Gewerbestraßen in den Ballungszentren – tagsüber zugeparkt bis auf den letzten Millimeter. Zwar gibt es Gästeparkplätze. Aber wenn auch die voll gestellt sind, hilft Ihnen das auch nicht weiter.
Positiv überrascht war ich dieser Tage beim Besuch eines mittelständischen Geschäftspartners im Schwarzwald. Da musste ich gar nicht groß nach einem Parkplatz Ausschau halten. Gleich vor der Firmenzentrale gab es einen freigehaltenen Gästeparkplatz. Und: Auf dem Parkplatzschild stand in großen Lettern „Willkommen Herr Volkelt“. Besser geht es nicht. Dazu brauchen Sie lediglich ein Parkplatzschild mit Wechselrahmen, einem guten Drucker, einen aktuellen Termin- und Besucherkalender und eine/n aufmerksame/n MitarbeiterIn in der Zentrale. Der Aufwand hält sich also in Grenzen und die Wirkung ist enorm. Was wollen Sie mehr?
Firmen-Hotline: Die neuen Regeln für kostenpflichtige Warteschleifen
Für einige Verwirrung in den Betrieben sorgt derzeit das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das zum 10.5.2012 in Kraft getreten ist und ab 1.9.2012 für alle betrieblichen Telefonanlagen gilt. Viele GmbHs haben die Umsetzungen der neuen Vorschriften bisher noch nicht projektiert – es drohen Abmahnungen. Worum geht es und was müssen Sie in Ihrer GmbH bis wann umsetzen?
- Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, normalen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden.
- Bei Sonderrufnummern (wie 0180- oder 0900-Nummern) müssen Warteschleifen einem Festpreis unterliegen oder kostenlos sein.
- Diese Regelungen gelten erst in einem Jahr, also ab 1.6.2013. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die zum 1.9.2012 in Kraft tritt. Ab dann dürfen Warteschleifen erst ab der dritten Minute kostenpflichtig sein.
Laut Gesetz drohen harte Bestrafungen bei Nicht-Umsetzung. Es werden Bußgelder bis zu 100.000 € verhängt. Stellen Sie sich darauf ein, dass es ab 1.9.2012 vermehrt zu Kontrollanrufen kommt, ob die neuen Vorschriften in Ihrer Firma korrekt umgesetzt sind. Wie bei anderen Wettbewerbsregel auch, müssen Sie davon ausgehen, dass selbsternannte Abmahner/Anwälte unterwegs sind, die Verstöße abstrafen.
Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen
Viele Geschäftsführer verlassen sich bei der Bonitätsprüfung von Bestandskunden oder neuen Kunden nicht mehr alleine auf Auskunfteien, die Schufa oder die Bonitäts-Einschätzungen der Hausbank. In vielen Fällen hat sich aber herausgestellt, dass diese Institute mit ihren Bonitäts-Bewertungen zu „langsam“ sind – und dass, obwohl im Umkreis des betroffenen Unternehmens schon längst bekannt war, dass wirtschaftliche Probleme bestehen oder erwartet werden. In der Praxis führt das dazu, dass viele Unternehmer zu Selbsthilfe greifen und sich selbst regelmäßig ein Bild über Kunden, Zulieferer oder möglichen Neukunden machen.
Als besonders nützlich hat sich dabei eine Methode erwiesen, die ein mittelständisches Unternehmen aus Baden-Württemberg praktiziert. Hier wertet die Abteilung Rechnungswesen über das Internet die jeweilige Regionalzeitung aus der Herkunftsregion des Kundenunternehmens nach Wirtschaftsmeldungen über das entsprechende Unternehmen aus. Dazu der verantwortliche Geschäftsführung: „Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass niemand so gut über die Vor-Ort-Situation informiert ist wie die regionale Presse“. Kein Wunder: Hinter der Regiopresse steht ja in der Regel ein großes Netzwerk von Journalisten, Verbandsmitarbeitern, Stammtischen und anderen interessierten Personen, die auch Zugang zu den Mitarbeitern in jeweiligen Unternehmen haben und die Situation vor Ort bestens einschätzen können.
Für die Praxis: Die Selbsthilfe-Idee ist in der Praxis ausgesprochen nützlich und wirksam und es kostet kaum etwas. Eine Übersicht über die zuständige Regionalpresse gibt es im Internet unter: https://www.zeitung.de > Deutsche Zeitungen > regional.
Urlaubs-Aushilfen: Unbedingt im zulässigen Rahmen bleiben
In den nächsten Wochen sind deutschlandweit Sommerferien. Auch viele Geschäftsführer nutzen diese Zeit, ein paar Tage auszuspannen. Wie immer werden in dieser Zeit in vielen Unternehmen Aushilfskräfte eingesetzt. Wichtig ist, dass sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit klare Vorgaben machen, wie und welche Aushilfskräfte beschäftigt werden dürfen, z. B. damit nicht zusätzlich Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen oder arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden. Danach gilt:
Arbeitsrecht: Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine regulären Jobs ausüben. Kinder über 13 Jahre dürfen aber zwei Stunden pro Tag leichte Tätigkeiten, wie das Austragen von Zeitungen oder Babysitten übernehmen. Jugendliche können einen richtigen Ferienjob annehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind und die Zustimmung der Eltern haben. Unterliegen die Schüler noch der Vollzeitschulpflicht, darf während der Ferien höchstens 4 Wochen pro Jahr gearbeitet werden. Für Schüler der höheren Klassen ist die Dauer der Ferienarbeitszeit nicht begrenzt. Nacht- und Schichtarbeit und auch das Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Schulpflichtige dürfen zudem nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Bäckereien, Krankenhäuser, Gaststätten und für landwirtschaftliche Betriebe.
Sozialabgaben: Kurzfristige Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Solange der Schüler nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr arbeitet, fallen für die Ferienjobs keine Abgaben für die Sozialversicherung an. Auch Studenten können in den Semesterferien versicherungsfrei verdienen. Voraussetzung: Der Jobber war vor den Ferien gar nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt. Generell fallen erst ab dem 51. Arbeitstag Sozialversicherungsbeiträge an. Studierende müssen allerdings auch während der Ferien Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.
Steuern: Ferienjobs sind lohnsteuerpflichtig. Arbeitgeber können die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen im Monat ausgeübt werden und das Entgelt nicht über 62 € pro Tag liegen. Unkomplizierter ist es, eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abzugeben. Verdient ein Ferienarbeiter über 400 € im Monat, behält der Arbeitgeber die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein. Sofern der Jobber den steuerlichen Grundfreibetrag von 8.004 € (für 2012) nicht überschreitet, bekommt er die abgeführten Abzüge beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Unfallversicherung: Wie alle anderen Arbeitnehmer sind Schüler und Studierende während eines Ferienjobs bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt alleine der Arbeitgeber. Vorsicht ist jedoch für Grenzgänger und Jobber im Ausland geboten. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für Deutschland.
Frist für Antrag auf Vorsteuervergütung muss eingehalten werden
Laut EuGH ist die 6‑Monatsfrist nach Ablauf des Geschäftsjahres, in der Unternehmen Antrag auf Vorsteuererstattung für Auslandsgeschäfte beim Bundeszentralamt für Steuern stellen müssen, nicht zu beanstanden. Damit steht endgültig fest, das es bei verspäteter Antragstellung rückwirkend keine Vorsteuererstattung mehr geben wird und alle vor dem FG Köln dazu anhängigen Verfahren zum Nachteil der betroffenen Unternehmen abgeschlossen werden (EuGH, Urteil vom 21.6.2012, C‑294/11).
Für die Praxis: Das gilt aber nur für Vorsteuer-Erstattungsansprüche aus de Zeit vor dem 1.1.2010. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine verlängerte Antragsfrist von 9 Monaten (EU-Richtlinie 2008/9). Achtung: Auch diese Frist ist eine sog. Ausschlussfrist. D. H.: Erstattungs-Anträge, die später als nach 9 Monaten gestellt werden, werden von den Behörden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Es gibt keine Mehrwertsteuer zurück.
Bankkunden behalten Kontonummern bis 2016
Die Bundesregierung wird von der laut EU-Vorgaben zulässigen Möglichkeit Gebrauch machen und die Einführung europaweiter Standards für den internationalen Zahlungsverkehr bis zum 1.2.2016 aufschieben. Bis dahin können Verbraucher ihre bis dato bestehenden Kontonummern weiter nutzen und müssen nicht auf die neue 22-stellige IBAN-Nummern umstellen. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das in dieser Form nur noch bis zum 1.4.2014 möglich wäre, wird bis 2016 weiter bestehent. Damit wird der Wirtschaft und den Verbrauchern ausreichend Zeit gegeben, um den neuen Standard SEPA flächendeckend einzuführen.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief
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