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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2018

Füh­rungs-Ethik: Was man von Trump ler­nen kann – und was nicht + Fuss­ball-Hype: Wie Unter­neh­men Sport für sich nut­zen + Digi­ta­les: DIHK ver­öf­fent­licht Fun­dus für neue Geschäfts-Ideen + Som­mer 2018: Auch der Chef braucht eine Aus­zeit + Recht: Neue Initia­ti­ve gegen das Abmahn-Unwe­sen + Betriebs­prü­fung: Gren­ze für die Steu­er­schät­zung + Fir­men­wa­gen: Gericht sieht Die­sel-Rück­nah­me­ver­pflich­tung + Geschäfts­füh­rer-Bürg­schaft: Haf­tung nur für einen Teilbetrag

 

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Frei­burg, 22. Juni 2018

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

den Kun­den neue Pro­duk­te und ver­lo­cken­de Preis­an­ge­bo­te über Twit­ter – wahl­wei­se Face­book oder Insta­gram – vor­stel­len? War­um nicht. Das geht. Das ist ver­ständ­lich, kei­ner wird das falsch ver­ste­hen oder übel neh­men. Aber den Mit­ar­bei­tern via „Twit­ter” Anwei­sun­gen geben? Geschäfts­part­nern die neu­en AGB per Twit­ter ver­kün­den? Schon komplizierter.

Noch kom­pli­zier­ter wird es aller­dings – wem sage ich das – , wenn Ihr Geschäfts­part­ner Wert auf kom­pe­ten­te Bera­tung, Garan­tien für Lie­fer­fris­ten und Pro­dukt­qua­li­tät, Gewähr­leis­tung, seriö­sen Ser­vice oder ver­bind­li­che Nach­be­treu­ung legt. Da kom­men Sie mit knap­pen Twit­ter-Infor­ma­tio­nen und lau­ten Ansa­gen in der Regel nicht weit. Das wis­sen Sie. All das ist Teil nach­hal­ti­gen unter­neh­me­ri­schen Erfolges.

Dage­gen steht: Ich ken­ne Kol­le­gen, die Trumps Auf­trit­te für unter­neh­me­ri­sches Kal­kül hal­ten, mit dem er dem „Unter­neh­men USA” auf die Sprün­gen hel­fen will. Und natür­lich gibt es Kol­le­gen, die in Ihrer Lauf­bahn oder Erfolgs­ge­schich­te schon ein­mal hoch gepo­kert oder mit gezink­ten Kar­ten gespielt und damit gewon­nen haben. Auch das ist und war schon immer Bestand­teil unter­neh­me­ri­schen Risi­kos. Aber ein­mal oder zwei­mal ist eben kei­ne sys­te­ma­ti­sche Metho­de. Die bes­ten Geschäf­te gedei­hen immer noch auf Ver­trau­ens­ba­sis, ver­läss­li­chen Bezie­hun­gen und gegen­sei­ti­gem Respekt.

Dabei geht es nicht dar­um, mit erho­be­nem Zei­ge­fin­ger zu bewer­ten. Die Kol­le­gen, die Geschäf­te in den USA machen, ken­nen die ohne­hin knap­pe und eher diri­gis­ti­sche Pra­xis der US-Mana­ger und sind dar­auf ein­ge­stellt. Den­noch sind SIE jetzt gut bera­ten, noch mehr, inten­si­ver und immer wie­der auf´s neue mit Ihren ame­ri­ka­ni­schen Part­nern auf sach­li­cher Ebe­ne zu kommunizieren.

 

Fussball-Hype: Wie Unternehmen Sport für sich nutzen

Sport ist „in”. Ganz beson­ders bei jün­ge­ren Mit­ar­bei­tern, also bei der für das Per­so­nal­re­crui­ting am meis­ten gesuch­ten Grup­pe. Sport-affi­ne Men­schen sind leis­tungs­ori­en­tiert und in der Regel gute Team-Play­er. Es lohnt sich also, in der Fir­ma „Sport­li­ches” för­dern. Nicht zuletzt die brei­te Begeis­te­rung um die aktu­el­le Fuß­ball WM 2018 in Russ­land belegt wie­der ein­drück­lich, wel­che Brei­ten­wir­kung Sport hat. Für Unter­neh­men ist das immer auch ein guter Ansatz, um den Mit­ar­bei­tern Zusatz­nut­zen anzu­bie­ten. Das geht mit der geziel­ten För­de­rung sport­li­cher Akti­vi­tä­ten, aber auch mit attrak­ti­ven Zusatz­an­ge­bo­ten rund um den Sport. Zum Beispiel:

  • E‑Bike statt Fir­men­wa­gen: Immer mehr Jun­ge ver­zich­ten auf ein eige­nes Fahr­zeug. Grün­de: Hohe Sprit- und Unter­halts­kos­ten. Die Park­flä­chen in den Innen­stadt-Berei­chen wer­den immer teu­rer. Aus­weg: Statt einem Fir­men­wa­gen über­las­sen immer mehr Fir­men ihren Mit­ar­bei­tern ein Fahr­rad. Seit es leis­tungs­fä­hi­ge und bezahl­ba­re E‑Bikes gibt mit deut­li­chem Trend nach oben. Seit 2013 gibt es bun­des­weit ein­heit­li­che Vor­ga­ben für die steu­er­li­che Behand­lung (Weg zur Arbeits­stät­te, pri­va­te Nut­zung, Ver­rech­nung beim Sach­be­zug).  Danach gilt: Der Vor­teil für die pri­va­te Nut­zung kann nach der sog. 1 % – Metho­de ermit­telt wer­den. Die pri­va­te Nut­zung des Fir­men-Fahr­ra­des für die Weg­stre­cke von der Woh­nung zur Arbeits­stät­te  bleibt voll­stän­dig lohn­steu­er­frei. Finan­ziert der Arbeit­neh­mer das E‑Bike (zum Teil) aus sei­nem Gehalt, muss er weni­ger Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung zah­len. Bei­spiel: Die GmbH über­lässt einem Mit­ar­bei­ter ein E‑Bike zum Kauf­preis von 2.000 EUR. Der Arbeit­neh­mer muss ledig­lich für 20 EUR zusätz­li­che Lohn­steu­er zah­len. Die GmbH kann die Umsatz­steu­er, die antei­li­ge AfA und die Betriebs­kos­ten (War­tung, Ver­si­che­rung) als Betriebs­aus­ga­ben abset­zen. Sie­he dazu auch: Für die Praxis.
  • Zuschuss zur Fit­ness: Seit 2008 sind Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers zur Ver­bes­se­rung des all­ge­mei­nen Gesund­heits­zu­stan­des und der betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung bis zu 500 EUR pro Mit­ar­bei­ter und Jahr steu­er­frei. Über­schrei­tet die Leis­tung des Arbeit­ge­bers den Betrag von 500 EUR, so ist ledig­lich der über­stei­gen­de Betrag steu­er- und sozialversicherungspflichtig.
  • Sport-Spon­so­ring: Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat vor­ge­ge­ben, was Sie bei der Über­las­sung von Fuß­ball-Tickets an Geschäfts­freun­de ein­hal­ten müs­sen – wenn Sie nicht ris­kie­ren wol­len, dass das Finanz­amt nach­rech­net. „Weil mit der Ticket-Über­las­sung an einen Geschäfts­part­ner nicht der Fuß­ball­ver­ein son­dern der Geschäfts­part­ner begüns­tigt wird, liegt kein Spon­so­ring vor“, so das Gericht. Damit ist der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für das Fuß­ball-Ticket so nicht mög­lich (BFH, Urteil v. 17.2.2010, I R 79/08). Aber: Sie kön­nen Ihren Geschäfts­part­ner beschen­ken, z. B. mit einem Ticket für das nächs­te Heim­spiel. Ach­ten Sie dar­auf, dass das Geschenk nicht zu „luxu­ri­ös“ aus­fällt. Das Gesetz sieht hier einen Höchst­wert von 35 EUR pro Geschäfts­part­ner und Wirt­schafts­jahr vor (§ 4 Abs. 5 Satz 1, Nr. 1 EStG). Genau genom­men müss­ten Sie für jeden Geschäfts­part­ner ein Kon­to füh­ren, mit dem Sie die Höhe der Zuwen­dun­gen oder Geschen­ke erfas­sen. Am bes­ten infor­mie­ren Sie sich vor jeder Ein­la­dung eines Geschäfts­part­ners zu einem Sport­event in Ihrer Steu­er­ab­tei­lung oder beim Steu­er­be­ra­ter, ob das 35 EUR-Kon­tin­gent für den jewei­li­gen Geschäfts­part­ner schon aus­ge­reizt ist. Viel­leicht inter­es­siert sich Ihr Geschäfts­part­ner für Rand­sport­ar­ten. Dann kön­nen Sie sich z. B. mit einem 7 EUR-Ticket für Damen­bas­ket­ball über die Sai­son 5 mal zu einem Heim­spiel tref­fen und geschäft­li­che Neu­ig­kei­ten aus­tau­schen, ohne dass Sie die Steu­er fürch­ten müs­sen. Oder Sie mie­ten gleich eine gan­ze VIP-Lounge an und gehen beim ech­ten Spon­so­ring in die Vol­len (Spon­so­ring-Erlass, BMF-Schrei­ben vom 18.2.1998, IV B 2 – S 2144 – 40/98).
Unter­neh­men, die ihre Betriebs­stät­te in zen­tra­len Lagen ohne gute Nah­ver­kehrs­an­ge­bo­te haben, kön­nen gera­de jun­gen Mit­ar­bei­tern ein attrak­ti­ves Zusatz­an­ge­bot machen, das den Arbeits­platz noch wei­ter auf­wer­tet und damit die Fir­men­bin­dung stärkt. Unter­des­sen gibt es Dienst­leis­ter, die sich auf das Lea­sing von Fir­men­rä­dern spe­zia­li­siert haben und die einen Full­ser­vice rund ums Fahr­rad anbie­ten, von der War­tung, über die Finan­zie­rung bis zur Ver­si­che­rung (z. B. die Fir­ma Lea­se­R­ad GmbH – soeben wie­der mit dem Job­mo­tor-Award für 30% mehr Mit­ar­bei­ter aus­ge­zeich­net – unter https://www.jobrad.org – mit bun­des­weit fast 1.000 Kun­den, u. a. Com­merz­bank, Badenova).

 

Digitales: DIHK veröffentlicht Fundus für neue Geschäfts-Ideen

Dass es in digi­ta­len Zei­ten wich­tig ist, auf die rich­ti­gen Netz­wer­ke zu set­zen, haben unter­des­sen auch schon die Gro­ßen der Bran­chen ent­deckt: Ob Sie­mens, Bosch oder Ver­si­che­rer und Ban­ken – man setzt auf Koope­ra­tio­nen und Invests in inter­es­san­te Start­Ups. Auch vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (Trumpf-Grup­pe) inves­tie­ren gezielt in Grün­der-Zen­tren oder Bran­chen-Fonds. Unter­des­sen gibt es in jeder Stadt pri­va­te und geför­der­te Grün­der­zen­tren, an denen sich die regio­na­le Wirt­schaft betei­ligt und es so auch für klei­ne­re Unter­neh­men die Mög­lich­keit gibt, sich gezielt in der Sze­ne umzuschauen.

Pro­blem: Wie fin­den klei­ne­re Unter­neh­men den pas­sen­den Grün­dungs-Part­ner bzw. die pas­sen­de digi­ta­le Idee? Mit der Initia­ti­ve „wedo­di­gi­tal” hat die Deut­sche Indus­trie- und Han­dels-Kam­mer (DIHK) jetzt einen Award auf­ge­setzt, der inter­es­san­te Start­Ups und Digi­tal-Ideen prä­miert und damit bekann­ter macht. Z. B.: Die Lin­step Soft­ware GmbH ent­wi­ckelt für die digi­ta­le War­tung von Maschi­nen und Gerä­ten mobi­le Apps, mit denen die Nut­zer die War­tung zu einem gro­ßen Teil selb­stän­dig durch­füh­ren kön­nen. Oder: Die Soft­ware-Platt­form ocu­la­vis SHARE ermög­licht die kol­la­bo­ra­ti­ve Abwick­lung und Doku­men­ta­ti­on von Service‑, War­tungs- und Instand­hal­tungs­pro­zes­sen. Oder: Tal­en­tHe­ro ist eine App für Azu­bi-Recrui­ting. Jugend­li­che kön­nen sich in 10 Minu­ten umfas­send und pro­fes­sio­nell via App bewer­ben. Oder: Das Ham­bur­ger Start­up Pen­seo macht die bAV digi­tal und ver­steht sich als Kom­plett­lö­sung für eine schnell ein­zu­rich­ten­de und ein­fach zu ver­wal­ten­de betrieb­li­che Altersversorgung.

Für Unter­neh­mer und Geschäfts­füh­rer  auf der Suche nach Ideen und Koope­ra­tio­nen ist die­se Lis­te eine wah­re Fund­gru­be. Alle prä­mier­ten und damit vor-aus­ge­such­ten Ideen, Pro­jek­te und Digi­tal-Pro­duk­te gibt es auf den Inter­net-Sei­ten des Award-Por­tals unter www.wedodigital.de.

 

Sommer 2018: Auch der Chef braucht eine Auszeit

Unter­des­sen ist der Som­mer da. In eini­gen Bun­des­län­dern sind Schul­fe­ri­en, vie­le Unter­neh­men arbei­ten im Feri­en-Modus mit ein­ge­schränk­ten Kapa­zi­tä­ten. Auch die meis­ten Kol­le­gen machen über den Som­mer zumin­dest ein paar Tage Urlaub. Meis­tens sind es aller­dings weni­ger als 2 Wochen wie für Arbeit­neh­mer üblich. Den­noch kön­nen Sie die ruhi­ge­ren Tage auch ein­mal dazu nut­zen, den ein­ge­üb­ten Tages­ab­lauf ein­fach ein­mal zu „reflek­tie­ren“. Fol­gen­de The­men gehö­ren auf die Entspannungs-Agenda:

  • Ernäh­rung: Beson­ders schlech­te Gesund­heits­wer­te haben Fer­tig­pro­duk­te, Imbiss­ge­rich­te und wenig abwech­sel­rei­che Spei­sen. Bes­ser sind meh­re­re regel­mä­ßi­ge täg­li­che Mahl­zei­ten, fri­sche Pro­duk­te und ein reich­hal­ti­ge und aus­ge­wo­ge­ne Spei­sen­aus­wahl. Da lässt sich immer etwas verbessern.
  • Familie/Freunde: Dar­auf ange­spro­chen haben vie­le Kol­le­gen kein gutes Gefühl. Zu wenig Zeit. Kein wirk­li­ches Inter­es­se. Oder ganz ein­fach den Kopf nicht frei für Men­schen. Was ver­ständ­lich ist, denn  die meis­ten Kol­le­gen haben die gan­ze Woche über mit Men­schen zu tun und genie­ßen es, ein­fach ein­mal Ruhe haben. Den­noch: Fami­li­en­le­ben muss gelebt wer­den – sonst läuft es aus dem Ruder. Oder Sie blei­ben Single.
  • Bewegung/Sport: Wich­tig ist, dass Sie sich ganz bewusst kei­nen zusätz­li­chen Leis­tungs­druck auf­zu­bau­en oder neue Best­mar­ken anstre­ben. Die bes­te Ent­span­nung liegt in der Bewe­gung in der Natur. Hohen Ent­span­nungs­ef­fekt brin­gen allei­ne schon der opti­sche Reiz einer Land­schaft und die Ruhe der Natur. Das wirkt auch ohne Puls­mes­ser, Schritt­zäh­ler und Fettwertkontrolle.
  • Anregungen/Kultur: Es muss ja nicht gleich ein Opern­abend sein. Aber die Beschäf­ti­gung mit ande­ren The­men, die nichts mit dem geschäft­li­chen All­tag zu tun haben, ist  immer gut für Krea­ti­ves und neue Ideen. Kino, eine Aus­stel­lung oder Mes­se, ein Sport­event, Koch­kurs oder ein gutes Buch: Nach­her weiß man immer mehr als vor­her – und allei­ne das ergibt schon ein gutes Gefühl und sorgt für´s Abschalten.
Vie­le Kol­le­gen sind bereits auf Work-Life-Balan­ce ein­ge­stellt, leben die oben auf­ge­führ­ten Punk­te sehr bewusst und haben Nach­hil­fe nicht nötig. In der Pra­xis ist das aber oft leich­ter gesagt als getan. Der All­tag lässt ein­fach nicht viel Zeit. Umso wich­ti­ger ist es, sich – wann immer es geht – die­ses Defi­zit bewusst zu machen und ganz bewusst gegen­zu­steu­ern. Sei es auf Zeit oder mit klei­nen Ände­run­gen von nach­läs­si­gen Gewohn­hei­ten. Die ruhi­ge­ren Som­mer­ta­ge sind erfah­rungs­ge­mäß gut geeig­net, Neu­es auszuprobieren.

 

Recht: Neue Initiative gegen das Abmahn-Unwesen

Dank der Unter­neh­me­rin Vera Diet­rich (Bonn) kommt jetzt Bewe­gung in das unse­riö­se Abmahn­ge­schäft. Nach einer Anhö­rung zum The­ma vor dem Bun­des­tag hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJV) jetzt eine neue Geset­zes­in­itia­ti­ve ange­kün­digt. Danach wer­den die Kla­ge­mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt, die zu erset­zen­den Rechts­an­walts­kos­ten gede­ckelt (hier: 100 EUR) und Ver­trags­stra­fen wer­den in Zukunft in die Staats­kas­se und nicht mehr wie bis­her an den Abmah­ner bzw. des­sen Auf­trag­ge­ber fließen.

Hat­te es die Abmahn­sze­ne (sog.  Abmahn­ver­ei­ne, spe­zia­li­sier­te Anwäl­te) lan­ge Zeit auf unzu­läs­si­ge Wer­bung (Wer­be­aus­sen­dun­gen, Anzei­gen) abge­se­hen, wer­den inzwi­schen mit stei­gen­der Ten­denz Inter­net-Web­sites abge­mahnt – zum Teil geht es da unter­des­sen um fünf­stel­li­ge Beträ­ge, die für eine Unter­las­sungs­er­klä­rung inkl. Rechts­an­walts­ge­büh­ren durch­ge­setzt werden.

 

Betriebsprüfung: Grenze für die Steuerschätzung

Bei einer Schät­zung (Umsatz­v­er­pro­bung) muss das Finanz­amt aus­rei­chen­de Bele­ge vor­le­gen, die Zwei­fel an einer Schät­zungs­be­fug­nis des Finanz­amts aus­räu­men und sei­ne Schät­zung der Höhe nach durch die Offen­le­gung einer nach­voll­zieh­ba­ren Kal­ku­la­ti­on sub­stan­ti­ie­ren (FG Nürn­berg, Urteil v. 12.4.2018, 2 V 1532/17).

Auf die­ses Urteil kön­nen Sie sich immer dann beru­fen, wenn Sie den Ein­druck haben, dass sich weder der Betriebs­prü­fer noch der FA-Sach­be­ar­bei­ter die Mühe gemacht haben, eine spe­zi­fi­sche Kal­ku­la­ti­on vor­zu­le­gen. Z. B., wenn pau­schal Roh­ge­winn­auf­schlä­ge auf den Waren­ein­kauf vor­ge­nom­men wer­den, ohne Fir­men-spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten (Bruch, kos­ten­lo­se Abga­be, Eigen­ver­brauch usw.) zu berück­sich­ti­gen. Für Ihren Steuerberater/RA ein gute Mög­lich­keit, einen Kom­pro­miss mit dem FA zu verhandeln.

 

Firmenwagen: Gericht sieht Diesel-Rücknahmeverpflichtung

Wir hat­ten dazu berich­tet: Auch das Land­ge­richt (LG) Köln hat­te ein Auto­haus zur Rück­nah­me eines gebraucht erwor­be­nen VW Eos 2.0 TDI mit dem Motor EA 189 ver­pflich­tet (vgl. Nr. 13/2018). Jetzt hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Köln das Urteil bestä­tigt: Das Auto­haus muss den Wagen zurück­neh­men und den Kauf­preis minus Nut­zungs­wer­ter­satz (hier: 8 Cent pro gefah­re­nem Kilo­me­ter) erstat­ten. Begrün­dung: Das Fahr­zeug mit Schum­mel-Soft­ware  ist „man­gel­haft” (OLG Köln, Urteil v. 28.5.2018, 27 U 13/17).

 

Geschäftsführer-Bürgschaft: Haftung nur für den Teilbetrag

Eigent­lich woll­te der ehe­ma­li­ge Geschäfts­füh­rer für sei­ne GmbH nur Gutes und zwar mit einem Pri­vat­kre­dit sei­ner ange­schla­ge­nen US Cen­ter Bonn GmbH aus einer finan­zi­el­len Schief­la­ge hel­fen. Die Crux: Für den pri­va­ten Kre­dit (hier: 11,7 Mio. EUR) muss­te der Geschäfts­füh­rer eine Bürg­schaft sei­nes Arbeit­ge­bers ein­räu­men. Als es anschlie­ßend den­noch zur Insol­venz der gesam­ten dar­in ver­wi­ckel­ten Fir­men­grup­pe kam, for­der­te der Insol­venz­ver­wal­ter den gesam­ten Dar­le­hens­be­trag aus dem Pri­vat­ver­mö­gen des ehe­ma­li­gen Geschäfts­füh­rers. Beson­der­heit: Das Ober­lan­des­ge­richt Köln sah – anders als noch die Vor­in­stanz – eine Haf­tung des Geschäfts­füh­rers nur für die Kre­dit­sum­me, die er de fac­to nicht sei­ner ange­schla­ge­nen GmbH zur Ver­fü­gung wei­ter­ge­reicht hat­te. Tat­säch­lich sind 10,1 Mio. EUR der Kre­dit­sum­me der spä­ter insol­ven­ten GmbH zuge­flos­sen. Der Geschäfts­füh­rer haf­tet also ledig­lich für 1,6 Mio. EUR, die er nicht auf ein Kon­to der GmbH über­wie­sen hat­te (OLG Köln, Urteil v. 18.10.2016, 18 U 93/15).

Eine Beru­fung gegen das Urteil wur­de vom OLG Köln aus­drück­lich nicht zuge­las­sen. Das bedeu­tet für den Geschäfts­füh­rer eine ech­te Ent­haf­tung. Den­noch ist eine Nach­ah­mung nicht zu emp­feh­len. U. E. ist davon aus­zu­ge­hen, dass eine sol­che Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung nicht in ers­ter Linie dem Inter­es­se der insol­venz­be­droh­ten Gesell­schaft dient, son­dern zur Siche­rung des Ver­mö­gens der Gesell­schaf­ter ein­ge­gan­gen wird. Als (Fremd-) Geschäfts­füh­rer sind Sie im ver­gleich­ba­ren Fall auf jeden Fall bes­ser bera­ten, wenn Sie statt eines per­sön­li­chen Kre­dits oder einer Bürg­schaft „ech­te“ Sanie­rungs­maß­nah­men (etwa nach ESUG) umsetzen.

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Vol­kelt

Her­aus­ge­ber + Chefredakteur

Geschäfts­füh­rer-Fach­in­for­ma­ti­ons­dienst

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