Themen heute: Einzelhandel: Neue Konzepte müssen her – so kann es gehen + Steuerprüfer: Kein Pardon bei Mietminderung für den Geschäftsführer + Tue Gutes: Soziales Engagement muss zum Unternehmen passen + Mitarbeitender Gesellschafter: Nach Gehaltsverzicht ist das Geld weg + Sommer 2014: So beeinflusst das Wetter Ihren Umsatz + Immobilie: Vorsteuerabzug bei privater und geschäftlicher Nutzung + Behörden: Probleme beim Wechsel der Arbeitgeber-Steuernummer + BISS …
Der Volkelt-Brief 21/2014 > Download als PDF – lesen im „Print”
Nr. 21/2014
Freiburg, 23.5.2014
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
der Münchner Fotohändler Stefan Wilhelm wehrt sich jetzt gegen den permanenten Beratungsklau. Er ist nicht mehr bereit, die Praxis der Verbraucher hinzunehmen, die sich zuerst intensiv im Geschäft vom Einzelhändler beraten lassen, die Ware anschauen und anschließend im Internet ordern. In seinem Fotoladen am Münchner Marienplatz gibt es ab sofort Fachberatung nur noch gegen Bares. Für die Beratungseinheit berechnet er 25 EUR, die er anschließend beim Kauf verrechnet.
Unterdessen geht der Einzelhandel das Problem flächendeckend an: Im niederrheinischen Tönisvorst z. B. verhängten alle Einzelhändler ein Wochenende lang alle Schaufenster mit schwarzen Folien. Auch Optiker, Buchhändler und andere Einzelhändler bieten hier Beratung nur noch gegen eine Gebühr an. Dennoch: Der Trend zum Online-Einkauf geht weiter. Der Umsatz-Anteil von Amazon & Co. liegt deutschlandweit bereits bei 20 % und wird weiter zunehmen.
Davon betroffen sind in erster Linie die großen Kaufhäuser. Hier wird aber bereits mit Hochdruck an neuen strategischen Modellen für den Einzelhandel gearbeitet. Hugendubel München entwickelt z. B. das Konzept „Showroom ohne Personal“. Danach wird Hugendubel in Zukunft in den Innenstädten nur noch kleinere Ladengrößen (bis 1.000 qm) einrichten, in denen ein spezielles Produktsegment (Bücher, Medien, aber auch: alle möglichen anderen Produktgruppen) lediglich ausgestellt wird (Showroom) und das der Kunde anschließend im Hugendubel-Internet-shop bestellen kann. Vorteil: Hugendubel erspart sich die Kosten, die mit der gesamten Logistik für den Rückversand verbunden sind.
Steuerprüfer: Kein Pardon bei Mietminderung für den Geschäftsführer
Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer zugleich Mieter der GmbH, müssen Sie aufpassen: Die Miete muss „angemessen“ sein, sonst berechnet das Finanzamt den Mietzuschuss als verdeckte Gewinnausschüttung. Wenn der Prüfer dann mehrere Jahre nachprüft, kann schnell eine größere Steuernachzahlung fällig werden. Das Finanzgericht Köln hat eben nochmals die Kriterien bestätigt, die für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten. Danach muss die Miete nach der ortsüblichen Vergleichsmiete berechnet werden plus einem angemessenen Gewinnaufschlag (FG Köln, Urteil vom 13.3.2014, 10 K 2606/12).
Achtung: Hat die Wohnung Sonderausstattungen (Schwimmbad, Sauna, hochwertige Ausstattung, Maisonette, Dachterrasse usw.), verlangt das Finanzamt, dass Sie die Kostenmiete inklusive Kapitalverzinsung zur Berechnungsgrundlage machen. Das – so das Finanzgericht – ergibt sich aus der bisherigen BFH-Rechtsprechung für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und ist auch nicht weiter zu beanstanden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 17.11.2004, I R 56/03). Zu einer Änderung der Rechtsprechung durch eine erneute BFH-Entscheidung wird es also nicht kommen.
Tue Gutes: Soziales Engagement muss zum Unternehmen passen
Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung setzen sich über 80 % der mittelständischen Unternehmen aktiv z. B. durch Spenden, die kostenlose Überlassung von Produkten oder durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Geschäftsführer und ihrer Mitarbeiter für gesellschaftliche Belange ein – vor allem in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Bildung. Das ist gut so und trägt zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Oft geschieht dies aber weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen sozial einbringen wollen, sind Sie als Geschäftsführer gut beraten, wenn Sie ein solches Engagement in eine Gesamtstrategie einbinden. Nur so erreichen Sie die volle Schlagkraft und stellen sicher, dass dieses Engagement auch tatsächlich positiv auf Ihre Firma zurückfällt. Folgende Möglichkeiten sollten Sie abwägen:
- Engagement erproben: Das Unternehmen probiert neue Formen des sozialen Engagements aus und beginnt nach und nach, die verschiedenen Projekte stärker auf den unternehmerischen Nutzen auszurichten. Vorteil: Die Aktivitäten werden sofort wirksam und bedürfen keiner großen Vorarbeit. Allerdings ist die Kontinuität gering, und das Budget und der Umfang der eingesetzten Ressourcen muss von Jahr zu Jahr neu entschieden werden.
- Langfristige Projekte: Das Unternehmen entwickelt längerfristig ausgerichtete Kooperationsprojekte und verbindet diese mit einem gezielten Nutzen für das Unternehmen. Aufgrund der größeren Kontinuität entstehen eine höhere Effizienz und eine stärkere Orientierung am Unternehmensnutzen.
- Gesamtstrategie:Das Unternehmen entwickelt eine sog. Corporate Citizenship-Strategie, die die Engagementbereiche auf die übergeordnete Unternehmensziele ausrichtet und damit den Nutzen des sozialen Engagements für das Unternehmen und das Gemeinwesen optimiert. Dadurch wird ein größerer Nutzen für Firma erzielt. Hierzu sind allerdings längere konzeptionelle Vorarbeiten und ein größerer Ressourceneinsatz erforderlich, bevor ein Nutzen entsteht.
Mitarbeitender Gesellschafter: Nach Gehaltsverzicht ist das Geld weg
GmbH-Gesellschafter, die in der GmbH (nicht als Geschäftsführer, sondern als Arbeitnehmer) mitarbeiten, müssen ab sofort in der wirtschaftlichen Krise der GmbH aufpassen. Nach einem neuen Grundsatzurteil Bundesarbeitsgericht (BAG) wird der Verzicht auf Gehalt wie ein Gesellschafter-Darlehen gewertet.
Folge: Im Falle einer Insolvenz gehört die Forderung auf ausstehendes Gehalt dann nur noch zu den nachrangigen Forderungen. In der Regel müssen Sie davon ausgehen, dass für nachrangige Forderungen – wenn überhaupt – meist nur eine geringe Quote übrig bleibt. Für den mitarbeitenden Gesellschafter (Ehegatte, Kinder, guter Angestellter) bedeutet das: Das Gehalt ist weg (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.3.2014, 6 AZR 204/12).
Danach müssen Sie beachten, dass die Finanzbehörden für den Gesellschafter-Geschäftsführer und für den mitarbeitenden Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Maßstäbe anlegen werden. Vom Gesellschafter-Geschäftsführer erwartet das Finanzamt, dass Sie bei längerer GmbH-Krise Ihr Gehalt kürzen. Tun Sie das nicht, droht für die „überhöhte“ Gehaltszahlung zusätzlich eine Steuernachzahlung aus verdeckter Gewinnausschüttung. Beim mitarbeitenden Gesellschafter ist das nicht so. Er darf auch in der Krise das volle Gehalt weiter beziehen, ohne dass dies steuerlich nachteilige Folgen hat.
Sommer 2014: So beeinflusst das Wetter Ihren Umsatz
Laut PWC-Studien werden rund 1/3 des Bruttosozialprodukts „wetterabhängig“ erwirtschaftet. Unternehmer, die im Saisongeschäft tätig sind (Freizeit, Touristik, Bau, Logistik, Mode, Eis, Getränke, (Außen-) Gastronomie), müssen wohl um den Sommer 2014 bangen. Prognosen und vor allem auch Wetter-Prognosen sind zwar immer nur „Wahrscheinlichkeiten“. Dennoch gibt es unterdessen nicht wenige Pessimisten, die für diesen Sommer und Herbst keine guten Aussichten voraussagen. So prognostiziert der 100jährige Kalender für den Mai Aprilwetter (stimmt) und einen verregneten August und Herbst wie gehabt. Aber auch über Juni und Juli bleibt das Wetter unbeständig mit vielen Niederschlägen.
Immobilie: Vorsteuerabzug bei privater und geschäftlicher Nutzung
Erstellt eine GmbH eine Immobilie, die anschließend für die GmbH und zum Teil als privater Wohnraum genutzt wird, besteht ein Wahlrecht. Will die GmbH die Vorsteuern aus Herstellungskosten eines teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu Wohnzwecken des Geschäftsführers) genutzten Gebäudes abziehen, muss sie bis zum 31. Mai des Folgejahres erklären, dass sie das Gebäude insgesamt ihrem Unternehmen zugeordnet hat (BFH, Urteil vom 20.3.2014, V R 27/12).
Behörden: Probleme beim Wechsel der Arbeitgeber-Steuernummer
Nach Einführung des elektronischen Abgleichs der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Stammdaten (ELStAM) gibt es immer noch Probleme. Zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen oder auf Anweisung der Finanzbehörden eine neue Steuernummer anlegen muss. Dazu gibt es jetzt einen hilfreichen „Leitfaden zum Steuernummernwechsel und zu Aktenabgaben im ELStAM-Verfahren“.
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Chefredakteur + Herausgeber Volkelt-Briefe