Geschäftsführer-Haftung: Winterkorn wird Haftungs-Präzendenzfall + Investieren: Gewerbesteuer wird immer teurer – Was tun? + Dienstpläne und Gehaltslisten: So nicht, liebe Zollprüfer ! + Richtig gemacht: Kommunikation oder Konfrontation mit dem Betriebsrat + Entsendegesetz: Besserer Schutz für kleinere Firmen vor Lohndumping + GmbH-Recht: Übernahme der Gründungskosten + BMF: Steuergestaltung für Abfindung ist zulässig + EU-Konzern: Steuerdaten werden europaweit öffentlich + GmbH-Steuern: BFH begrenzt die Zinsschranke + BISS …
Der Volkelt-Brief 12/2016 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 18. März 2016
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
auch für Sie als GmbH-Geschäftsführer gelten Vorgaben des Aktiengesetzes – so etwa zur Haftung des Vorstandes bzw. der Geschäftsleitung. Lässt sich z. B. nachweisen, dass VW-Vorstand Martin Winterkorn früher in die Abgas-Affäre involviert war, besteht u. U. ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens (vgl. Nr. 41/2015). Für den Ex-VW-Chef wird es jetzt eng. Der Aufsichtsrat prüft, ob gegen ihn Schadensersatzklage erhoben werden muss. Womöglich erleben wir einen Präzendenzfall. Stellen Sie sich darauf ein, dass der in der Insolvenz eingesetzte Insolvenzverwalter prüfen wird, ob Sie (Risiko-) Geschäfte eingegangen sind, die Sie besser nicht abgeschlossen hätten.
Investieren: Gewerbesteuer wird immer teurer – was tun?
Nach der RWE-0-Dividende prüfen viele Kommunen in NRW, ob sie die Einnahmeausfälle mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer auffangen. Fakt ist: Von 2014 auf 2015 haben über 30 % aller Kommunen die Gewerbesteuer erhöht. Auch für 2016 haben viele Kommunen Anpassungen eingeplant. Spitzenreiter bei den Hebesätzen ist die Oberhausen mit 550. Auch einige andere NRW-Städte liegen über 500. Berlin liegt mit einem Hebesatz von 410 im oberen Bereich. Einer der günstigsten Standorte ist Unterhaching mit einem Hebesatz von 295. Es gibt aber auch Gemeinden, die neue Firmen locken. In Bergisch-Gladbach z. B. wurde der Hebesatz von 490 in 2014 auf 460 in 2015 gesenkt.
Dienstpläne und Gehaltslisten: So nicht, liebe Zollprüfer !
Mit einer gewissen Genugtuung haben wir jetzt einen Fall vor dem Amtsgericht Freiburg zur Hinterziehung von Sozialbeiträgen zur Kenntnis genommen. Als Beleg für den Betrug legte der Zoll dem Gericht zahlreiche Leitzordner vor. Inhalt: Die Dokumentation der Arbeitszeiten durch den Unternehmer (hier: Gastronomiebetrieb), Dienstpläne und Gehaltsabrechnungen. Zur Verdeutlichung: In Branchen, in denen viele Geringverdiener beschäftigt sind, kommen da schnell einige „Meter“ Ordner zusammen. Das Gericht lehnte das als Beweismittel schlichtweg ab. Der Richter verlangte vom Zoll vor Gericht eine verständliche und nachvollziehbare Beweisführung für den Einzelfall.
Richtig gemacht: Kommunikation/Konfrontation mit dem Betriebsrat
In vielen Firmen läuft die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gut. Das ist aber nicht immer so. Je größer die Entfernung der Geschäftsführung zu den Mitarbeitern, je mehr Beschäftigte im Unternehmen und je stärker externer Einfluss (Gewerkschaft) auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, umso problematischer sehen viele personalverantwortliche Geschäftsführer das Verhältnis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen. Hier einige Hinweise wie Sie sich das Leben mit dem Betriebsrat leichter machen:
- Kommunikation: Suchen Sie bewusst das 4‑Augen-Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Steigen Sie dabei mit einem privaten Thema ein. Es wird für Ihren Gesprächspartner nach diesem Einstieg schwierig, auf einen dogmatischen Weg zurückzufinden. Geben Sie ihm Einblick in betriebliche Belange und einen Informationsvorsprungs (Brancheninformationen).
- Zeit zum Verhandeln: Stellen Sie sich auf langwierige Verhandlungen ein. Es schwächt Ihre Verhandlungsposition ungemein, wenn Sie unter Zeitdruck Verhandlungen zu Ende bringen müssen. Drängen Sie nicht auf eine bestimmte Zeitvorgabe. Lassen Sie Ihr Gegenüber spüren, dass für Sie bei den Verhandlungen die Zeit keine Rolle spielt – auch, wenn Ihnen das schwer fällt.
- Kompetenz statt Ideologie: Viele motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter scheuen davor zurück, ein Betriebsratsamt zu übernehmen. Sie fürchten einen Karriere-Knick und Nachteile für ihre berufliche Entwicklung. Als personalverantwortlicher Geschäftsführer sollten Sie eine solche Situation als Chance sehen: Sie verlieren zwar einen guten Mitarbeiter, Ihr Unternehmen gewinnt dadurch aber unter Umständen einen loyalen und kompetenten Betriebsrat, der die Betriebsbelange besser versteht.
- Regel und Ausnahme: Vorläufige Personaleinstellungen in Eilfällen sollten Sie als Vorgesetzter auf keinen Fall überstrapazieren. Ein dauernder Missbrauch kann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
- Wochenend-Politik: Das Arbeitsrecht stellt auf Kalendertage ab. Daher ist Eile geboten, wenn Sie die Mitteilung des Betriebsrates an einem Freitag erhalten, z. B. Widerspruch gegen Mehrarbeit. In diesem Fall ist nämlich der folgende Montag bereits der letzte Tag, um den Antrag auf Mehrarbeit beim Arbeitsgericht wirksam stellen zu können. Nehmen Sie Infos vom BR freitags zur Kenntnis, damit Sie u. U. noch über das Wochenende mit Ihrem Anwalt in der Sache Kontakt aufnehmen können.* * *
Besserer Schutz für kleinere Firmen vor Lohndumping
Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für eine Entsende-Richtlinie als Nachfolge-Regelung für das derzeitig Entsendegesetz. Arbeitnehmer sollen europaweit nach einheitlichen Kriterien vergütet werden. Entscheidend ist die Lohnregelung am Auftrags-Ort der Tätigkeit. In einem ersten Schritt betrifft das Gleichvergütungsgebot Lohn und Lohnnebenleistungen (Zulagen, Überstundenvergütung). Zusätzlich werden nach 2 Jahren Sozialbeiträge fällig.
GmbH-Recht: Übernahme der Gründungskosten
Nur wenn es eine korrekte Klausel zur Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag der GmbH gibt, muss die GmbH die Kosten übernehmen. Das gilt auch für die Anerkennung der Gründungskosten als Betriebsausgaben der GmbH (OLG Celle, Urteil vom 11.2.2016, 9 w 10/16).
BMF: Steuergestaltung für Abfindung ist zulässig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt schwarz auf weis bestätigt, was die Finanzgerichte bereits vorgegeben hatten. Danach kann die steuerlich günstige Fünftelregelung (§ 34 EStG) auch dann beansprucht werden, wenn ein Teilbetrag der Abfindung – max. 10 % – erst im Folgejahr gezahlt wird (BMF-Schreiben vom 4.3.2016, IV C 4 – S – 2290/07/10007).
EU-Konzerne: Steuerdaten werden europaweit öffentlich
Noch in diesem Jahr sollen Konzerne mit Sitz in Europa dazu verpflichtet werden, ihre gesamten Umsätze, Gewinne und Informationen über geleistete Steuerzahlungen europaweit zu veröffentlichen. Das haben die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU-Staaten jetzt im Rahmen der Ecofin-Beratungen vereinbart (Quelle: Beschluss des Ecofin-Rates vom 8.3.2016).
GmbH-Steuern: BFH begrenzt die Zinsschranke
Unabhängig vom Urteil des BVerfG zur Zulässigkeit der Zinsschranke (Nr. 9/2016) hat der BFH klargestellt: Bei Prüfung der 10%-Grenze zur Anwendung der Zinsschranke (§ 8a KStG) darf das Finanzamt die Zinsen der einzelnen qualifiziert beteiligten Gesellschafter nicht zusammenrechnen (Az.: I R 57/13).
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur