Terminsache (I): Meldung über GmbH-Anteile ans FA + GmbH-Erwerb: So finden Sie den passenden Nachfolger + Digitales: Zwei hilfreiche Förderprogramme für den Einstieg + Terminsache (II): Jahremeldung zur KSV + Terminsache (III): Erstellung des Jahresabschlusses 2018 + Mitarbeiter: Geschäftsführung darf den Vertreter der Gewerkschaft aussperren + GmbH/Haftung: Unternehmergesellschaften (UG) haben höheres Ausfallrisiko + GmbH/Finanzen: Null-Zins-Politik bis 2020 verlängert
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 12/2019 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 22. März 2019
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
bis Ende des Monats (31.3.2019) müssen Sie als Geschäftsführer das Finanzamt über die Beteiligungssituation in der GmbH informieren. Und zwar dann, wenn Ihre GmbH Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft zum Buchwert übernommen hat. Dann müssen Sie dem Finanzamt gegenüber darlegen, „dass sie noch im Besitz der Anteile sind“. Hintergrund: Damit stellt das Finanzamt sicher, dass die 7‑jährige Sperrfrist für eine Weiterveräußerung des steuerfrei erworbenen Anteils eingehalten wird (§ 16 EStG Abs. 5). Ohne diese Meldung geht das Finanzamt davon aus, dass die Anteile weiter veräußert wurden und versteuert automatisch die stillen Reserven nach.
Ist der Apparat erst einmal in Gang gesetzt, muss der Ex-Gesellschafter bzw. der neue Gesellschafter gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen bzw. den Nachweis erbringen, dass der Anteil nicht weiterveräußert wurde. Haben Sie den Anteil allerdings innerhalb der 7‑Jahresfrist aber weiter veräußert, wird das teuer. Ist der Wert des Anteils auch schon vor Ihrem Erwerb außerordentlich gestiegen, müssen Sie die gesamte Wertsteigerung der stillen Reserve voll (nach-) versteuern.
GmbH-Erwerb: So finden Sie den passenden Nachfolger
Laut DIHT lassen sich bundesweit arbeitstäglich ca. 100 Senior-Unternehmer in Sachen Unternehmens-Nachfolge beraten. Tendenz: weiter stark zunehmend. Auffällig: Viele Probleme sind hausgemacht. Die Fakten des DIHT-Reports „Unternehmensnachfolge 2018″ belegen:
- jeder zweite Übergabe willige Unternehmer hat noch keinen geeigneten Nachfolger für sein Unternehmen gefunden (47 %)
- zwei von drei übernahmewilligen Jung-Unternehmern (70 %) finden kein geeignetes Unternehmen zur Übernahme
- größte Hemmnisse bei der Nachfolgelösung sind: unzureichende Vorbereitung, überzogene Kaufpreis– forderung (42 %), „Nicht-loslassen“-Können (36%)
- rund 20 % der Übernehmer und der übergebenden Senioren sehen in der Steuerbelastung und der damit verbundenen Bürokratie die größten Hindernisse in der Übergabe / Übernahme des Unternehmens
- es besteht wenig oder kein Nachfolge-Interesse bei Kindern oder in der Familie
- die Kinder sind nicht ausreichend unternehmerisch qualifiziert
- 75 % der Unternehmer kümmern sich zu spät um ihre Nachfolge
Professionelles Nachfolge-Management beginnt mit der rechtzeitigen Information und der frühzeitigen Kontaktaufnahme zu potenziellen Nachfolgern. In dieser Phase bis zur rechtsverbindlichen Abtretung der GmbH-Anteile muss ein geeigneter und zahlungsfähiger Käufer (Redewendung: „Nachfolger gesucht“) gefunden werden. Dazu gehört z. B. auch eine klare und realistische Vorstellung über den Kaufpreis, der erzielt werden soll.
Häufiger Fehler in dieser Phase: Ein Verkauf „dauert“ – in der Regel sind es 2 bis 3 Jahre. Aus Ungeduld werden oft Zugeständnisse gemacht, die nicht sein müssen. Dem nicht entgegensteht, dass gelegentlich auch ein Blitz-Verkauf zustande kommt. Allerdings macht auch der ein oder andere Verkäufer die Erfahrung, dass es mehrere Anläufe braucht, bis der Verkauf tatsächlich unter Dach und Fach gebracht ist. Hier einige grundegenden Hinweise zur Nachfolge-Suche:
- Regional tätige Unternehmen sind gut beraten, die Kooperations- und Nachfolgebörse der IHK (www.nexxt-change.org) zu nutzen. Die einzelnen Datenbanken sind gut vernetzt und es hat sich bundesweit herumgesprochen, dass expansionswillige Unternehmen auf diese Art gut eingeführte Unternehmen zur Erweiterung eines Filialnetzes, zum Aufbau regionaler Präsenzen oder zum Einstieg in den Regionalmarkt erwerben. Achtung: Unter nexxtchange tummeln sich im Internet einige Anbieter, die nichts mit der offiziellen IHK-Börse zu tun haben und nicht wirklich zu empfehlen sind.
- Seriöse Begleitung und Beratung auf dem Weg zum Nachfolger bieten auch das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (www.rkw‑d.de).
- Gut überlegt sein muss dagegen die Kontaktaufnahme zur Konkurrenz. Um die als potenziellen Käufer aufzutun, sollte auf jeden Fall der Anwalt eingeschaltet werden. Zum einen, um die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht zu belegen, aber auch, um eine professionelle Verkaufsanbahnung zu gewährleisten.
Keine guten Erfahrungen machen viele Unternehmensverkäufer bei der Suche nach potenziellen Nachfolgern mit den diversen Internet-Portalen. Abgesehen davon, dass die Verkaufsabsicht schnell und unkontrolliert öffentlich werden kann, tummeln sich hier auch schwarze Schafe, denen es mehr um den Umsatz bringenden Auftrag geht und weniger darum, potenzielle Käufer zu finden.
Digitales: Zwei hilfreiche Förderprogramme für den Einstieg
Mit der zunehmenden Einsicht, dass die Digitalisierung in Deutschland beschleunigt werden muss, steigt auch die Bereitschaft des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), gezielt finanzielle Hilfen auszuschreiben. Zwei Programme sind besonders für mittelständische Unternehmen, die sich einbringen wollen, geeignet:
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Mit INVEST unterstützt das BMWi Beteiligungen privater Investoren an jungen, innovativen Unternehmen, um deren Finanzierungsbedingungen zu verbessern. Damit sollen vor allem „Business Angels“ motiviert werden, mehr Wagniskapital in innovative Gründungen und junge Unternehmen zu investieren. INVEST bietet Investoren einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % des Kapitals, das in junge, innovative Unternehmen investiert wird. Dadurch erhöht sich die Eigenkapitalbasis des jungen oder gerade erst gegründeten Unternehmens – und damit verbessern sich auch die Erfolgschancen.
- High-Tech Gründerfonds (HTGF): Der HTGF investiert in technologieorientierte Gründungen und junge Unternehmen, die einerseits besonders hohe Marktchancen, andererseits jedoch auch erhebliche technische Risiken haben. Nach einer intensiven Prüfung des Unternehmenskonzeptes und des Managements investiert der Fonds bis zu 600.000 EUR. Das Gründerteam muss angemessenes Eigenkapital zur Verfügung stellen. Eine weitere Kofinanzierung ist nicht gefordert. Für Anschlussfinanzierungen kann zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliches Wagniskapital bereitgestellt werden. Außerdem begleitet der Fonds das Management des Technologieunternehmens und stellt durch sein Netzwerk wichtige Kontakte her.
Terminsache (II): Meldung und Beitragszahlung zur KSV
Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2018 müssen Sie bis zum 31.3.2019 an die Künstlersozialversicherung (KSV) anmelden. Diese Jahresmeldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen. KSV-beitragsfrei sind alle diese Leistungen, wenn Sie von einer Agentur/einem Webdesigner geliefert werden, die diese Leistungen in einer Firma mit der Rechtsform einer UG oder einer GmbH erbringen.
Achtung: Laut Koalitionsvertrag sollen zusätzliche Leistungen abgabepflichtig werden. Wörtlich heißt es dazu im Koalitionsvertrag (S. 167): „Wir streben eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, an”. Wer davon konkret betroffen ist, bleibt erst einmal abzuwarten (Tendenz: eventuell eine Abgabepflicht für alle graphischen Gestaltungen, Bilder und Fotos in Internet-Shops). Derzeit gibt es noch keinen Gesetzesvorschlag dazu. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden. P.S.: Aufwendiges Rechnungssuchen ersparen Sie sich, wenn Sie alle Rechnungen mit KSV-pflichtigen Umsätzen schon bei der Ablage entsprechend kennzeichnen bzw. bei der elektronische Dokumentation mit dem Zusatz „KSV” in der Dokumentenkennung versehen.
Terminsache (III): Erstellung des Jahresabschlusses 2018
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2018 bis zum 31.3.2019 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2019 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2018 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.
Mitarbeiter: Geschäftsführung darf den Vertreter der Gewerkschaft aussperren
Überschreitet der Gewerkschaftsbeauftragte eindeutig und wiederholt seine Befugnisse oder stört er nachhaltig den Betriebsfrieden, dann ist der Arbeitgeber (Geschäftsführung) berechtigt, dem Gewerkschaftler den Zutritt auf das Betriebsgelände zu untersagen. Im konkreten Fall hatte ein Verdi-Beauftragter unwahre Behauptungen über Betriebsratsmitglieder geäußert, vertrauliche Informationen des Betriebsrates verbreitet und uneingeladen an den Betriebsratssitzungen teilgenommen (ArbG Gießen, Urteil v. 5.10.2018, 7 BV 15/17).
GmbH/Haftung: Unternehmergesellschaften (UG) haben höheres Ausfallrisiko
Nach neuesten Auswertungen des Informations-Dienstleisters Crifbürgel haben Unternehmen in der Rechtsform „Unternehmergesellschaft” ein viermal so häufiges Zahlungsausfallrisiko wie Unternehmen in der Rechtsform „GmbH”. Wer eine GmbH beliefert, dessen Zahlungsausfallrisiko liegt bei 3,2 %. Wer das gleiche Geschäft mit einer „Unternehmergesellschaft” abwickelt, dessen Zahlungsausfallrisiko liegt bei 13,7 % und damit sogar noch höher als bei Gewerbebetrieben (9,2 %), einer GbR (9,0 %) oder einer Einzelfirma (5,6%) (Quelle: Crifbürgel: Insolvenzrisiko von Unternehmen 2018).
GmbH/Finanzen: Null-Zins-Politik bis 2020 verlängert
Bisher hatte die Europäische Zentralbank (EZB) erklärt, dass die Zinsen bis mindestens „über den Sommer 2019 hinaus” unverändert bleiben. Dieser Zeitraum wurde nun verlängert bis „mindestens über das Jahresende hinaus”, so die EZB am 7.3.2019 im Anschluss an eine Sitzung des EZB-Rates. Zugleich bietet die EZB Geschäftsbanken erneut längerfristige Kredite zu günstigen Konditionen (TLTRO) an. Die neuen Geldspritzen sollen ab September 2019 bis März 2021 zur Verfügung stehen und werden eine Laufzeit von jeweils 2 Jahren haben. Damit soll die Kreditvergabe der Banken angekurbelt werden, um die Konjunktur und die Inflation anzuschieben.
Einen guten Start in ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief