Unterschreiben Sie als Geschäftsführer für die GmbH mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie zusätzlich einen Firmenstempel daneben, dann ist eineindeutig klar, dass …
der Vertragspartner die GmbH und nicht der unterschreibende Geschäftsführer ist (BGH, Urteil vom 23.1.2013, XII ZR 35/11).
Für die Praxis: Es gibt immer wieder Fälle, in denen der den Vertrag unterschreibende Geschäftsführer persönlich in die Haftung genommen wird. Z. B. dann, wenn die GmbH insolvent ist und Mietschulden bestehen. Der Vermieter versucht dann mittels Vorlage des vom Geschäftsführer unterschriebenen Mietvertrages zu beweisen, dass der Vertrag nicht mit der GmbH angeschlossen wurde. Empfehlung: Beachten Sie, dass die GmbH im Vertrag korrekt als Vertragspartner genannt ist. Setzen Sie vorsichtshalber immer den Firmenstempel neben Ihre Unterschrift bzw. zeichnen Sie mit Unterschrift + „für die X‑GmbH“.