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Volkelt-Briefe

Politik/Rahmenbedingungen: SPD-Wahl-Programm – schwere Zeiten für kleinere Unternehmen

Die SPD hat ihr Pro­gramm für die Bun­des­tags­wahl 2013 vor­ge­legt. Für den mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mer ist das kei­ne wähl­ba­re Alter­na­ti­ve, selbst wenn man mit den finanz­po­li­ti­schen Vor­ga­ben zur EURO- und Sta­bi­li­täts-Poli­tik der Koali­ti­on nicht ein­ver­stan­den ist. Alle Maßnahmen …

erhö­hen die Büro­kra­tie­kos­ten auch für klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men und beein­träch­ti­gen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit. (Umwelt­auf­la­gen, Doku­men­ta­ti­on, Kenn­zeich­nung, Entgeltgleichstellungs­gesetz, Bür­ger­ver­si­che­rung). Unab­hän­gig von die­sen ver­deck­ten Kos­ten erge­ben sich aus dem SPD-Pro­gramm für klei­ne­re Unter­neh­men Mehr-Steu­ern. Das Zen­trum für Euro­päi­sche Wirt­schafts­for­schung (ZEW) errech­net min­des­tens 15 % Mehr­steu­ern (vgl. Nr. 44/2012).

Kon­kret: Für klei­ne­re Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (GmbH, UG) wird sich die Anhe­bung der Abgel­tungs­steu­er von 25 auf 32 % aus­wir­ken. Damit steigt die Belas­tung für Unter­neh­men mit einer Bilanz­sum­me von 4 Mio. EUR von 177.000 EUR um 28.000 EUR auf 205.000 EUR. Neben der Zusatz­be­las­tung aus der Abgel­tungs­steu­er erge­ben sich Mehr­steu­ern aus den Plä­nen zur Wie­der­ein­füh­rung einer Ver­mö­gens­steu­er (1 %) und der Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes von 42 auf 49 %, was sich beim Ein­kom­mens der GmbH-Gesel­l­­schaf­ter aus­wir­ken wird. Für grö­ße­re Unter­neh­men errech­nen die ZEW-Steu­er­­ex­per­ten sogar eine Zusatz­be­las­tung um bis zu 20 % (Bei­spiel: Bilanz­sum­me 125 Mio. EUR, Steu­er­last bis­her: 5,5 Mio. EUR, Steu­er­last neu: 6,6 Mio. EUR).

Für die Pra­xis: Die Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes trifft Ein­kom­men > 100.000 EUR (ver­hei­ra­tet: 200.000 EUR). Bezieht der ledi­ge Geschäfts­füh­rer ein Monats­ein­kom­men von 15.000 EUR, steigt die jähr­li­che Steu­er­be­las­tung um 6.648 EUR. Tei­le der SPD wol­len sogar eine noch höhe­re Abgel­tungs­steu­er (32 %) bzw. Kapi­tal­erträ­ge nicht wei­ter pau­schal son­dern wie­der nach dem per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er-Satz zu besteuern.

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