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Volkelt-Briefe

Planen Sie 2 bis 4‑jährige Steuerpause

Nach den ers­ten Ergeb­nis­sen der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen über die Kern­the­men zeich­net sich ab, dass es in der Steu­er­po­li­tik kei­ne neu­en Eck­da­ten geben wird. „Not­falls kön­nen wir bis 2017 auf neue Steuer­gesetze ver­zich­ten!“. So die CSU. Das geht vor allem zu Ihren Las­ten als Pri­vat­per­son. Sie wer­den – guter Ver­dienst vor­aus­ge­setzt – dop­pelt benach­teilgt. Ent­weder, indem Sie bei stei­gen­dem Geschäfts­füh­rer-Gehalt, immer näher an die Rei­chen­steu­er drif­ten. Oder, indem Ihr zusätz­li­cher Ver­dienst durch die kal­te Pro­gres­si­on über­propor­tional besteu­ert wird.

Für alle Unter­neh­men bedeu­tet die­ser steu­er­li­che Still­stand für die nächs­te Jah­re zumin­dest, dass sie nicht mit Steu­er­erhö­hun­gen rech­nen müs­sen. Mit Sicher­heit wird es nicht zu einer Erhö­hung der Abgel­tungs­steu­er (25 %) kom­men. Unge­bremst wei­ter gehen wird aber die Poli­tik der Finanzbe­hörden, den Ermes­senspiel­raum für steuer­liche Gestal­tun­gen per offi­zi­el­len Erlass zu gän­geln (z. B. Betriebs­stättengewinn­aufteilungs­­verordnung, Verrech­nungs­preise, Funk­ti­ons­ver­la­ge­rungs­ver­ord­nung, E‑Bilanz). Vie­len Unter­­nehmen wird es nicht erspart blei­ben, steu­er­li­che zu­läs­sige Gestal­tun­gen mit Hil­fe der Finanz­ge­rich­te durchzusetzen.

Vom Tisch ist die Ver­mö­gens­steu­er. Anders die Finanz­transaktionssteuer. Soll­te es eine Euro­pa wei­te Lösung geben, wird sich eine CDU/C­SU/SPD-Regie­rung dem nicht ver­schlie­ßen. Die Steu­er wird auf den End-Kun­den über­wälzt. Unter­neh­men müs­sen mit einer Ver­teue­rung aller Finanz­dienstleistungen rech­nen.

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