Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Weiterbildung | Geplant ist, dass Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 19 EStG) für die Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Und zwar immer dann, wenn sich die Weiterbildung (zum Beispiel IT-Kurse) nicht nur auf die konkreten Tätigkeiten am ausgeübten Arbeitsplatz (tätigkeitsbezogene Schulungen) bezieht. | Das dürfte alle Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung betreffen (Wichtig: Dokumentation der dafür anfallenden Stunden). |
KV Kosten | Laut Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 können Sie in Zukunft Beiträge zur Krankenversicherung eines Kindes in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen. | Das Gesetzgebungsverfahren abwarten und ggf. Unterlagen (Versicherungsnachweis) für den Steuerberater zusammenstellen. |