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Volkelt-Briefe

Unternehmens-PR: Der Jahresabschluss wird zum Geschäftsbericht

Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gal­ten lan­ge Zeit als ver­schwie­gen und wenig trans­pa­rent. Unter­des­sen haben sich eini­ge Vor­aus­set­zun­gen geän­dert: Mit dem öffent­li­chen elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter lie­gen seit 1.1.2007 die Jah­res­ab­schluss-Zah­len aller Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten offen auf dem Tisch. Zum ande­ren haben die Anfor­de­run­gen aus Basel II und in deren Fol­ge die Finanz­kri­se dazu geführt, dass nahe­zu alle Unter­neh-men dazu über­ge­gan­gen sind, Ihre Unter­neh­mens­zah­len bes­ser zu prä­sen­tie­ren. Sie haben in Sachen „Ge-schäfts­be­richt­erstat­tung“ deut­lich nachgelegt.

Nach einer aktu­el­len Stu­die der Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Agen­tur Ergo haben die von ihnen ermit­tel­ten 10 bes­ten Ran­kings der Fami­li­en-Unter­neh­men den glei­chen Offen­le­gungs-Stan­dard wie bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men. Aber: Es gibt auch noch eine gro­ße Anzahl mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men, die „immer noch ein Bil­der­buch statt einem exak­ten Finanz­be­richt ver­öf­fent­li­chen“. Trend: Die mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men holen in Sachen Öffent­lich­keit und PR auf. Aber immer noch unter­schät­zen vie­le die posi­ti­ve Wir­kung eines opti­mier­ten Ge-schäfts­be­richts z. B. im Hin­blick auf Wir­kun­gen wie öffent­li­che Wahr­neh­mung, Per­so­nal­be­schaf­fung und Zukunftsfähigkeit.

Für die Pra­xis: Prü­fen Sie, …

ob Sie den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss zu einem aus­sa­ge­kräf­ti­gen Geschäfts­be­richt und damit zu einem zukunfts­fä­hi­gen PR-Instru­ment für Ihre Fir­ma aus­bau­en kön­nen. Beach­ten Sie dazu: Der Geschäfts­be­richt ent­hält die wich­tigs­ten Zah­len über den Geschäfts­ver­lauf und die Akti­vi­tä­ten eines Unter­neh­mens. Er ist gesetz­lich nicht defi­niert. Im Geschäfts­be­richt kön­nen die für die Rechen­schafts­le­gung gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Anga­ben wie Jah­res­ab­schluss und Lage­be­richt ste­hen. Sinn­voll sind auch zusätz­li­che ziel-bezo­ge­ne frei­wil­li­ge Anga­ben und Berich­te, die der Selbst­dar­stel­lung des Unter­neh­mens die­nen (Aus­bil­dung, Per­so­nal­ent­wick­lung, For­schung und Ent­wick­lung usw.). Wer­den bei­de Anga­ben in einem Geschäfts­be­richt ver­öf­fent­licht, muss die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Rechen­schafts­le­gung klar von den frei­wil­li­gen – eher Public-Rela­ti­ons-ori­en­tier­ten – Anga­ben getrennt sein.

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