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Volkelt-Briefe

Unternehmens-Erbe: So werden kleinere Unternehmen verschont

Nach dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) zur Besteue­rung von Unter­neh­men bei der Ver­er­bung ist das Geran­gel um die Neu­re­ge­lung in vol­lem Gan­ge (vgl. zuletzt Nr. 3/2015). Bri­sant: … Das Gericht bemän­gelt die Rege­lung, wonach Betrie­be mit weni­ger als 20 Mit­ar­bei­tern kei­nen Nach­weis über den Erhalt der Arbeits­plät­ze brin­gen müs­sen, um in den Genuss der Steu­er befrei­en­den Ver­scho­nungs­re­ge­lung zu kom­men. Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men haben von die­ser Rege­lung pro­fi­tiert, ins­be­son­de­re Hand­werks­be­trie­be, klei­ne­re Dienst­leis­tungs­fir­men, die ohne­hin nur mit einer eher beschei­de­nen Umsatz­ren­di­te rech­nen kön­nen. Ein inter­es­san­ter Vor­schlag kommt aus Baden-Würt­tem­berg. Wirt­schafts­mi­nis­ter Nils Schmid (SPD) macht sich stark dafür, die Ver­scho­nungs­re­gel für Betrie­be mit bis zu 5 Mit­ar­bei­tern bei­zu­be­hal­ten. Das wäre nicht schlecht. Beach­ten Sie zum The­ma auch unse­ren TIPP auf Sei­te 2.

Noch han­delt es sich bei allen Vor­schlä­gen um ers­te Denk­mo­del­le, für die Mehr­hei­ten gefun­den wer­den müs­sen. Aus Sicht der klei­ne­ren Unter­neh­men ist eine Rege­lung, die sich nach der Zahl der Mit­ar­bei­ter rich­tet, vor­teil­haft. Für den vor­aus­schau­en­den Unter­neh­mer wären damit kla­re Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen, an denen er sich bei der Nach­fol­ge­re­ge­lung ori­en­tie­ren kann. Ggf. muss dann bei der Anzahl der Mit­ar­bei­ter recht­zei­tig abge­speckt werden.

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