Aufwendungen für eine Erstausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 9 EStG). Das gilt auch, wenn …
Aufwendungen für eine Erstausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 9 EStG). Das gilt auch, wenn …