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Volkelt-Briefe

Körperschaftsteuer: Deutsche Finanzämter müssen finale Verluste auf die KSt anrechnen

Miss­lingt der Ver­such eines inlän­di­schen Unter­neh­men (Kon­zern­ge­sell­schaft, AG, GmbH) im EU-Aus­land (hier: Bel­gi­en) mit einer Toch­ter­ge­sell­schaft, einer zusätz­li­chen Betriebs­stät­te oder einer Zweig­n­ei­der­las­sung geschäft­lich tätig zu wer­den, müs­sen die deut­schen Finanzbehörden …