Eigentlich wollte der Geschäftsführer einer Familien-GmbH – routinemäßig alle 2 Jahre nach der Beschlussfassung zum Jahresabschuss – sein Gehalt prüfen und per Gesellschafterbeschluss anpassen lassen. Die stimmten dem mehrheitlich zu. Allerdings übersahen sie, dass es laut Gesellschaftsvertrag ein Zustimmungserfordernis für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Anstellungsverträgen mit einem Volumen von 30.000 EUR gab. Diese Zustimmung konnte nach einer Klausel im Gesellschaftsvertrag nur einstimmig erteilt werden. Einer der Gesellschafter hatte aber gegen die Gehaltserhöhung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesellschaftsvertrag der GmbH einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, sollten Sie prüfen: …