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Volkelt-Briefe

Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung

Eigent­lich woll­te der Geschäfts­füh­rer einer Fami­li­en-GmbH – rou­ti­ne­mä­ßig alle 2 Jah­re nach der Beschluss­fas­sung zum Jah­res­ab­schuss – sein Gehalt prü­fen und per Gesell­schaf­ter­be­schluss anpas­sen las­sen. Die stimm­ten dem mehr­heit­lich zu. Aller­dings über­sa­hen sie, dass es laut Gesell­schafts­vertrag ein Zustim­mungs­er­for­der­nis für den Abschluss, die Ände­rung und die Kün­di­gung von Anstel­lungs­ver­trä­gen mit einem Volu­men von 30.000 EUR gab. Die­se Zustim­mung konn­te nach einer Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag nur ein­stim­mig erteilt wer­den. Einer der Gesell­schaf­ter hat­te aber gegen die Gehalts­er­hö­hung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH einen Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te, soll­ten Sie prüfen: …