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Aktuell Volkelt-Briefe

Corona: Geld oder Leben

Die Bil­lio­nen-Ret­tung”so die pro­vo­kan­te Head­line im  Han­dels­blatt. Vor­ab: Die huma­nis­ti­sche Sicht­wei­se ist in der Coro­na-Kri­se der Maß­stab. Die medi­zi­ni­sche Sicht­wei­se setzt ande­re Schwer­punk­te. Die öko­no­mi­sche rückt wie­der­um ande­re Maß­stä­be in den Vor­der­grund. Zumal eine öko­no­mi­sche Kri­se zumeist auch direk­te Aus­wir­kun­gen auf die gesam­te Befind­lich­keit einer Gesell­schaft hat. Erin­nert sei an die Welt­wirt­schafts­kri­se der 30er-Jah­re – die von vie­len his­to­ri­schen Ana­ly­ti­kern als eigent­li­che Ursa­che des Tota­li­ta­ris­mus und des­sen Fol­gen betrach­tet wird. So weit muss man gar nicht gehen, um durch­aus schwer­wie­gen­de Fol­gen in der Öko­no­mie der betrof­fe­nen Volks­wirt­schaf­ten zu dia­gnos­ti­zie­ren. Etwa in Sachen Geld­po­li­tik. Dem mas­sen­haf­ten Zufluss von Liqui­di­tät steht kei­ne wirk­li­che wirt­schaft­li­che Leis­tung gegen­über. Nicht nur in der Theo­rie bedeu­tet das: Infla­ti­on – Geld­ent­wer­tung. Die Prei­se steigen.

Die meis­ten Öko­no­men sind Rea­lis­ten. Man ori­en­tiert sich an Zah­len, Fak­ten und Men­gen. Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält eine Infla­ti­ons­ra­te von 2,0 % für einen der Garan­ten wirt­schaft­li­cher Sys­tem­sta­bi­li­tät. Über 2 % ist nicht gut. Der Druck auf den Immo­bi­li­en­markt ist ohne­hin schon enorm. Die hoch ver­schul­de­ten Staa­ten sind nur hand­lungs­fä­hig, weil der Preis für Geld bei Null liegt. Eine abseh­bar – stark – stei­gen­de Zahl von Insol­ven­zen wird auf den Arbeits­markt und und die Bin­nen­nach­fra­ge wir­ken. Die sen­si­ble Sta­bi­li­tät kann sehr leicht aus dem Gleich­ge­wicht gera­ten. Mit Bil­lio­nen soll­te Wirt­schafts­po­li­tik aus­ge­spro­chen weit­sich­tig und ver­ant­wort­lich umgehen.

Erschwe­rend kommt hin­zu: Es meh­ren sich die kri­ti­schen Stim­men, die die gesam­te Aus­gangs­ein­schät­zung der medi­zi­ni­schen Indi­ka­ti­on für falsch oder zumin­dest für unan­ge­mes­sen halten.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 38/2016

Volkelt-FB-01

  • Steu­er-Ver­säum­nis­se: Fis­kus hat den län­ge­ren Arm und macht gut Kas­se + Neue Urtei­le: Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen in der GmbH + Füh­rungs­tech­ni­ken: Kri­tik – je direk­ter des­to effek­ti­ver + GmbH-Finan­zen: Der Ban­ker im GmbH-Bei­rat + Geld: Pflicht­bei­trä­ge des Geschäfts­füh­rers ver­jäh­ren nach 4 Jah­ren + BISS

 

 

 

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Neue Urteile: Verdeckte Gewinnausschüttungen in der GmbH

Kün­digt sich der Betriebs­prü­fer in der GmbH an, geht es regel­mä­ßig auch um ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen (vgl. zuletzt Nr. 37/2016). Auch in den ver­gan­ge­nen Mona­ten gab es immer wie­der neue höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen dazu. In der fol­gen­den Über­sicht haben wir die wich­tigs­ten zusam­men­ge­stellt. Die Urtei­le betref­fen ganz unter­schied­li­che Sach­ver­hal­te – von Zuwen­dun­gen der GmbH an ihren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer oder an nahe Ange­hö­ri­ge, aber auch die Bezie­hung zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten. Prü­fen Sie, ob die­se Sach­ver­hal­te auch in Ihrer GmbH zutref­fen kön­nen und bespre­chen Sie even­tu­el­len Hand­lungs­be­darf mit Ihrem Steuerberater: … 

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Aktuell: Flüchtlings-Hilfen für gGmbHs sind steuerfrei

Erbringt eine gemein­nüt­zi­ge GmbH im Zusam­men­hang mit der Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen Leis­tun­gen und bezieht sie dafür Zuschüs­se aus Öffent­li­chen Haus­hal­ten (Gebiets­kör­per­schaf­ten) wer­den die­se dem Zweck­be­trieb zuge­ord­net und blei­ben damit steu­er­frei. Das gilt auch für die Umsatz­be­steue­rung z. B. bei Sicher­heits­diens­ten oder bei der Lie­fe­rung von Spei­sen und Geträn­ken (BMF-Schrei­ben vom 9.2.2016, III C 3 – S 7130/15/10001). …