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Volkelt-Briefe

NEU: Mehr Spielraum für Zinsen auf Gesellschafter-Darlehen

Finan­zie­ren Sie als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer die eige­ne GmbH mit Dar­le­hen, schaut das Finanz­amt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Dritt­ver­gleich ein­hal­ten, sind die Zin­sen, die Sie dafür bekom­men, Betriebs­aus­ga­ben. Die Finanz­äm­ter ori­en­tie­ren sich dabei streng an den bank­üb­li­chen Zin­sen für Dar­le­hen. Da bleibt nicht viel Spiel­raum. Bis jetzt jedenfalls.

Hin­ter­grund: …