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Volkelt-Briefe

2‑Personen-GmbH: Ein Gesellschafter pocht auf Gewinn-Auszahlung

Die Gesell­schaf­ter der GmbH haben Anspruch auf den Gewinn der GmbH ( § 29 GmbH-Gesetz). Dazu ist ein Beschluss über die Ver­wen­dung des GmbH-Gewinns not­wen­dig. Dazu reicht in der Regel die ein­fa­che Stim­men-Mehr­heit (> 50 %). In der Zwei­per­so­nen-GmbH kann es zu Pro­ble­men kom­men, wenn einer der Gesell­schaf­ter den Beschluss boy­kot­tiert. Der Gesell­schaf­ter muss sei­nen Gewinn­an­spruch gericht­lich per Leis­tungs­kla­ge durch­set­zen. Noch schwie­ri­ger wird es, wenn einer der Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) gemein­sam mit dem Steu­er­be­ra­ter die Bilanz so gestal­tet, dass der Gewinn der GmbH gen Null gedrückt wird – z. B. aus steu­er­li­chen Grün­den oder um die GmbH bei einem spä­te­ren Ver­kauf zu ver­gol­den. Der Gesell­schaf­ter, der etwa zu sei­ner Lebens­füh­rung auf Gewinn­aus­schüt­tun­gen ange­wie­sen ist, geht dann erst ein­mal leer aus. Was tun? …