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Volkelt-Briefe

Ärgernis: Pflichtveröffentlichung kostet GmbHs Millionen

seit 2008 müs­sen GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen. Bereits damals hagel­te es Kri­tik an der Über­re­gu­lie­rung. Jetzt hat das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) erst­mals  Zah­len dazu ver­öf­fent­licht. Danach wur­den allei­ne seit 2008 387 Mio. EUR Buß­gel­der für Ver­säum­nis­se bei der Pflicht­ver­öf­fent­li­chung ver­hängt. Im ers­ten Jahr der Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht wur­den 462.000 Unter­neh­men (das ist fast jede 2. GmbH) abge­mahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unter­neh­men, die ihren Veröffent­lich­ungs­pflichten nicht oder nicht recht­zei­tig nach­ge­kom­men sind (Quel­le BfJ und Han­dels­blatt > Hier ankli­cken). …