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Google-Links

EuGH
Der klei­ne Sit­zungs-Saal des EuGH

Etwas gewun­dert haben wir uns schon, als der EuGH Goog­le dazu ver­don­nert hat, bestimm­te „Links“ zu sper­ren. Kein Wort dabei aber von „Rechts“. Haben wir es hier mit einem sat­ten Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz zu tun? Und das so kurz vor der Euro­pa­meis­ter­schafts­wahl. Das ist doch – gelin­de gesagt – mehr als nur ein Wink mit dem Grenz­pfos­ten. Ver­mut­lich ist es wie­der einer die­ser unge­ho­bel­ten Ver­su­che, den gan­zen rechts­ra­di­ka­len Müll ein­fach links lie­gen zu las­sen. Wo das aller­dings hin­führt, ken­nen wir ja aus Nea­pel. Wo man sich bereits in den frü­hen 80er Jah­ren dazu ent­schlos­sen hat­te, rund um die schö­ne Stadt am gleich­na­mi­gen Golf euro­päi­schen Gift­müll zu ver­bud­deln.  Immer­hin konn­te der Ita­lie­ner auf die­se Wei­se den nea­po­li­ta­ni­schen Kom­mu­nal-Haus­halt zumin­dest für kur­ze Zeit schul­den­frei stel­len und das ein­zig­ar­ti­ge Tea­t­ro San Car­lo vor dem Nie­der­gang ret­ten. Zurück zum The­ma: Wo Links hin­führt, wis­sen wir Deut­sche ja schon seit Rosa Luxem­burg, Karl Lager­feld und Ulri­ke Mein­hof. Gut, dass das jetzt auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof begrif­fen hat.