Führt die mit dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer vereinbarte Umsatz-Tantieme nicht zur systematischen Absaugung des GmbH-Gewinns, darf das Finanzamt diese Zahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachträglich versteuern (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun?
Schlagwort: Urteil vom 8.4.2014
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Volkelt-Brief 30/2014
Themen heute: Wurstkartell: Was Sie als Geschäftsführer einer kleineren GmbH beachten müssen + GmbH-Recht: Tochtergründungen werden einfacher + Sommerpause: Wie Chefs am besten auftanken + GmbH-Finanzen: So nutzen Sie die Niedrigzins-Phase + Finanzamt: Vorsicht bei Umsatz-Tantieme für den Geschäftsführer + Steuer: Nachträgliche Änderung des Kaufpreises für den GmbH-Anteil + Arbeitsrecht: Leiharbeiter zählen nicht bei der Mitbestimmung + BISS …