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Volkelt-Briefe

Steuern: Finanzamt darf Geschäftsführer nicht länger „fiktiv“ besteuern

Wird es in der GmbH finan­zi­ell eng, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer auf­pas­sen. Wäh­rend beim nor­ma­len Arbeit­neh­mer Lohn­steu­er nur dann fäl­lig wird, wenn tat­säch­lich Lohn gezahlt wird, gibt es für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH hier eine Beson­der­heit. Zahlt sich der Geschäfts­füh­rer nicht das vol­le Gehalt aus (z. B., weil er kurz­fris­tig eine Rech­nung beglei­chen will, das Kon­to aber dafür nicht über­zie­hen will), …