Stellt der Notar eine Bescheinigung für die Gesellschafterliste auf, in der er die geänderten Eintragungen und Veränderungen bestätigt, dann ist er nicht berechtigt,
Stellt der Notar eine Bescheinigung für die Gesellschafterliste auf, in der er die geänderten Eintragungen und Veränderungen bestätigt, dann ist er nicht berechtigt,