Zahlt die GmbH ihrem pflichtversicherten Geschäftsführer einen Zuschuss für eine private Zusatzversicherung, handelt es sich beim Arbeitgeberbeitrag um einen Sachbezug. Folge: Bis zur Freigrenze von 44 EUR bleibt der monatliche Sachbezug lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Voraussetzung: Der Zuschuss wird nur für diese spezielle Versicherungsleistung gewährt und damit als rein sachgebundener Zuschuss gewährt (BFH, Urteil v. 7.6.2018, VI R 13/16 bzw. vom 4.7.2018, VI R 16/17).
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebraucht, müssen Sie aber genau rechnen. Erhalten Sie zusätzliche sonstige Sachbezüge (Mahlzeiten, Warenbezug, Kindergartenzuschuss, Arbeitskleidung, unentgeltliche Aufladung eines Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz) und übersteigt der monatliche Wert die Freigrenze von 44 EUR, müssen Sie für alle Sachbezüge Lohnsteuer zahlen. Gehen Sie davon aus, dass der Betriebsprüfer bei einer solchen Vereinbarung genau hinschaut – Ihnen also bei der Umsetzung keine Fehler passieren dürfen.