Achtung: Ein Urteil mit „Breitenwirkung” kommt jetzt vom Landgericht Frankfurt. Tenor: Wer in einer automatischen Eingabe lediglich die Eingabemöglichkeit Herr/Frau hat, muss zusätzlich eine geschlechtsneutrale Eingabe ermöglichen (Urteil v. 3.12.2020, 2–13 O 131/20). Das betrifft:
- Ticketautomaten (so im Urteilsfall),
- Internet-Anmeldung zur Registrierung,
- Internet Kaufabschlüsse,
- sonstige Adressenverwaltung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch: Sie sind gut beraten, die IT entsprechend anzuweisen und ein neues Format umzusetzen. Damit ersparen Sie sich Abmahner und überflüssige Kosten.
Quelle: Pressestelle LG Frankfurt