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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Herr/Frau–Anrede genügt nicht mehr

Ach­tung: Ein Urteil mit „Brei­ten­wir­kung” kommt jetzt vom Land­ge­richt Frank­furt. Tenor: Wer in einer auto­ma­ti­schen Ein­ga­be ledig­lich die Ein­ga­be­mög­lich­keit Herr/Frau hat, muss zusätz­lich eine geschlechts­neu­tra­le Ein­ga­be ermög­li­chen (Urteil v. 3.12.2020, 2–13 O 131/20).  Das betrifft:

  • Ticket­au­to­ma­ten (so im Urteilsfall),
  • Inter­net-Anmel­dung zur Registrierung,
  • Inter­net Kaufabschlüsse,
  • sons­ti­ge Adressenverwaltung.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Den­noch: Sie sind gut bera­ten, die IT ent­spre­chend anzu­wei­sen und ein neu­es For­mat umzu­set­zen. Damit erspa­ren Sie sich Abmah­ner und über­flüs­si­ge Kosten.

Quel­le: Pres­se­stel­le LG Frank­furt