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Volkelt-Briefe

Presse hat kein Recht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt

Im pri­vat­wirt­schaft­li­chen Bereich sind Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter für die Öffent­lich­keit tabu. Aus­nah­me: Die GmbH macht dazu Anga­ben im (öffent­li­chen) Geschäfts­be­richt oder in ihren Ver­öf­fent­li­chun­gen im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Jetzt wur­de ein Fall aus Bay­ern bekannt, wonach die Pres­se Aus­kunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts …