Umzugskosten sind nur dann beruflich veranlasst und damit von der Steuer absetzbar, wenn der Weg zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Fahrzeit zwar um eine Stunde verkürzt wird, die Strecke zur Arbeit aber immer noch ganze 255 km beträgt (FG Niedersachen, Urteil vom 28.8.2013, 4 K 44/13).
Schlagwort: Umzugskosten
Ob Gewerbesteuer, Immobilienpreise oder als zusätzliche Investition aus dem Privatvermögen: Es gibt …
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Volkelt-Brief 36/2013
Themen heute : Geschäftsführer Ideen: schon getestet? – die neuen Möglichkeiten der Öffentlichen Ausschreibungen + Neues Preis-Portal: Ab sofort sparen mit der Fahrzeug-Flotte + Gründungskosten: GmbH-Kosten steigen, UG bleibt am günstigsten + Firmenwagen: Fahrtenbuch-Verpflichtung gilt auch für den Fremd-Geschäftsführer + Steuern: Bundesverfassungsgericht prüft Bewirtungskosten-Regelung + Steuerprüfung: Dokumentationspflicht für innerbetriebliche Verrechnungspreise ist gerichtsfest + BISS …