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Volkelt-Briefe

GmbH/Betriebsrat: Mit neuen Arbeitsgesetzen werden die Karten neu gemischt

Ich habe bis­her nur gute Erfah­run­gen mit unse­rem Betriebs­rat gemacht“. So das Feed­back vie­ler Kol­le­gen zum Umgang mit Betriebs­rä­ten. Das ist aber nicht immer so. Je grö­ßer die Ent­fer­nung der Geschäfts­füh­rung zu den Mit­ar­bei­tern und je mehr Beschäf­tig­te im Unter­neh­men, umso pro­ble­ma­ti­scher sehen vie­le per­so­nal­ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer das Ver­hält­nis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen.

Aber auch zahl­rei­che neue gesetz­li­che Vor­ga­ben haben in den letz­ten Jah­ren das Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen den Unter­neh­mens­lei­tun­gen – sprich Geschäfts­füh­rern – und den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern wie­der deut­lich erhöht. So zuletzt etwa durch die Gen­der-Rege­lun­gen (etwa nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz AGG), durch das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­tran­spG)  (vgl. dazu Nr. 3/2019) oder seit dem 1.1.2019 durch die neu­en Vor­ga­ben zum Anspruch auf Teil­zeit bzw. zum Anspruch auf Rück­kehr zur vol­len Arbeits­zeit gemäß den Vor­ga­ben des Brü­cken­teil­zeit­ge­set­zes (vgl. Nr. 49/2018).

Hier eini­ge Hin­wei­se wie Sie sich das Leben mit dem Betriebs­rat leich­ter machen: …