„Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit unserem Betriebsrat gemacht“. So das Feedback vieler Kollegen zum Umgang mit Betriebsräten. Das ist aber nicht immer so. Je größer die Entfernung der Geschäftsführung zu den Mitarbeitern und je mehr Beschäftigte im Unternehmen, umso problematischer sehen viele personalverantwortliche Geschäftsführer das Verhältnis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen.
Aber auch zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben haben in den letzten Jahren das Konfliktpotential zwischen den Unternehmensleitungen – sprich Geschäftsführern – und den Arbeitnehmervertretern wieder deutlich erhöht. So zuletzt etwa durch die Gender-Regelungen (etwa nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG), durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgtranspG) (vgl. dazu Nr. 3/2019) oder seit dem 1.1.2019 durch die neuen Vorgaben zum Anspruch auf Teilzeit bzw. zum Anspruch auf Rückkehr zur vollen Arbeitszeit gemäß den Vorgaben des Brückenteilzeitgesetzes (vgl. Nr. 49/2018).
Hier einige Hinweise wie Sie sich das Leben mit dem Betriebsrat leichter machen: …