Nur wenn es eine korrekte Klausel zur Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag der GmbH gibt, muss die GmbH die Kosten übernehmen. Das gilt auch für die Anerkennung der Gründungskosten als Betriebsausgaben der GmbH (OLG Celle, Urteil vom 11.2.2016, 9 w 10/16). …