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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Übernahme der Gründungskosten

Nur wenn es eine kor­rek­te Klau­sel zur Über­nah­me der Grün­dungs­kos­ten im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH gibt, muss die GmbH die Kos­ten über­neh­men. Das gilt auch für die Aner­ken­nung der Grün­dungs­kos­ten als Betriebs­aus­ga­ben der GmbH (OLG Cel­le, Urteil vom 11.2.2016, 9 w 10/16). …