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Volkelt-Brief 48/2015

Volkelt-FB-018 Jah­re Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Noch viel mehr Büro­kra­tie als befürch­tet + Nach­fol­ge: Was die Gesell­schaf­ter vom Fremd-Geschäfts­füh­rer erwar­ten + Ein­zel­han­del-GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter im Abwärts-Trend + TTIP: Inves­ti­ti­ons­ge­richts­bar­keit statt unab­hän­gi­ger Schieds­ge­rich­te + Leiharbeit/Werkverträge: Ver­schlech­te­rung für nicht Tarif­ge­bun­de­ne + Geld/Finanzen: Erkennt­nis­se über Regis­trier­kas­sen-Mani­­­pu­la­tio­nen + BISS

 

 

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Leiharbeit/Werkverträge: Verschlechterung für nicht Tarifgebundene

Nach dem jetzt vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf aus dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um (BMAS) zur Zukunft der Leih­ar­beit will Minis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) Tarif­ge­bun­den­heit von Unter­neh­men beloh­nen. Danach soll die Leih­ar­beit für nicht tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men auf 18 Mona­te beschränkt wer­den. Tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men kön­nen Leih­ar­bei­ter auch län­ger ein­stel­len, ohne dass sie befürch­ten zu müs­sen, dass sie zusätz­li­che Abga­ben bezah­len müs­sen und/oder stren­ge­re Regeln für den Kün­di­gungs­schutz gel­ten (Gesetz zu Werk­ver­trä­gen und Leih­ar­beit).