Nach einem soeben bekannt gewordenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen müssen Sie den Solidaritätszuschlag dann nicht mehr abführen und zahlen, wenn Sie beim Finanzamt – unter Berufung auf dieses Urteils – Aussetzung der Vollziehung beantragen und das Finanzamt die Aussetzung gewährt (FG Niedersachsen, Urteil vom 22.9.2015, 7 V 89/14). …