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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Haftung: Wie viel „VW” dürfen SIE?

Man darf wirk­lich gespannt sein, wie der „VW-Kom­plex“ auf­ge­ar­bei­tet wird. Juris­tisch, PR-tech­nisch, unter Wett­be­werbs­aspek­ten usw. Und man muss davon aus­ge­hen, dass die offen geleg­te Mani­pu­la­ti­on nicht der ein­zi­ge Lap­sus ist, der in die­sem Zusam­men­hang auf­ge­deckt wird. So wer­den ja auch die Ver­brauchs­wer­te moder­ner Kfz nicht nach Füll­men­gen im Tank son­dern nach sta­tis­ti­schen Durch­schnitts­wer­ten anhand der geleitste­ten Kilo­me­ter hoch­ge­rech­net. Auch in vie­len ande­ren Berei­chen geht es nicht mehr um Rea­li­tä­ten: So wird in der Lebens­mit­tel­bran­che nicht wirk­lich im Labor getes­tet, son­dern nach (zer­ti­fi­zier­ter) Akten­la­ge, sie­he z. B. bei vie­len Umwelt-Pro­duk­ten (vgl. Nr. 14/2014) oder man neh­me den Sili­kon-Skan­dal (vgl. Nr. 29/2015). Oder wenn der Kurs eine Aktie, die im Betriebs­ver­mö­gen gehal­ten wird, zur Bewer­tung des Fir­men­ver­mö­gens ermit­telt wer­den muss, schaut man ja auch nicht in den Index son­dern lässt den Wahr­schein­lich­keits-Rech­ner ans Werk. …