Werben Gründungsberater oder Anbieter von Vorrats-Gesellschaften mit einer „1‑Euro-GmbH“, dann ist das nicht korrekt. Die 1‑Euro-Gesellschaft ist rechtlich genau genommen eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Fachjargon: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt). Im Jargon: Mini-GmbH). Solche Angebote …