Kategorien Volkelt-Briefe Ihr Steuerberater haftet nur ausnahmsweise, wenn er Sie nicht auf Risiken hinweist Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 8. Februar 2013 Keine Kommentare zu Ihr Steuerberater haftet nur ausnahmsweise, wenn er Sie nicht auf Risiken hinweist Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, den Geschäftsführer einer GmbH auf das Risiko … Weiterlesen „Ihr Steuerberater haftet nur ausnahmsweise, wenn er Sie nicht auf Risiken hinweist” Schlagwörter 4 U 36/12, Gesellschaftedarlehen, Insolvenzantragspflicht, OLG Celle, Rückzahlung, Schwester-GmbH, Steuerberaterhaftung, Umschuldung, Urteil vom 10.10.2012, vGA, § 64 Abs. 2 GmbHG