Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z‑Bons. Weisen die Z‑Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht. Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten (BFH, Urteil v. 8.8.2019, X B 117/18).
Schlagwort: Schätzung
Werden die Bareinnahmen eines Unternehmens mit einer elektronischen Kasse auf der Basis der Software MS Access erfasst, darf das Finanzamt die Kassenführung insgesamt verwerfen und die Umsätze schätzen, wenn die Programmierprotokolle nicht vorgelegt werden (FG Münster, Urteil vom 29.3.2017, 7 K 3675/13).
Zum Jahresende endet die Übergangsfrist für elektronische Kassen, die nicht den neuen Standards für manipulationssichere Kassensysteme bzw. für die ordnungsgemäßen Aufbewahrungspflichten entsprechen (vgl. Nr. 31/2016). Die rechtlichen Grundlagen dazu sind in mehreren BMF-Schreiben vorgegeben. Jetzt hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe in einem übersichtlichen Merkblatt die wesentlichen Vorschriften in verständlicher Form zusammengefasst – auch die genauen Vorgaben für die Übergangsregelungen und die jeweiligen Aufbewahrungsfristen (OFD Karlsruhe, Merkblatt vom 31.10.2016). …